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Beständeübersicht

Katasterämter und Brandversicherungsämter

Katasterämter:

Im Rahmen der politischen Veränderungen des Jahres 1831 in Sachsen wurde eine Neuordnung des Grundsteuersystems angeordnet. An die Stelle der bisherigen 56 Kreis- und Amtssteuereinnahmen traten 1835 insgesamt 22 Bezirkssteuereinnahmen, die in drei Steuerkreisen organisiert waren, wobei sich deren Zahl bis 1900 auf fünf erhöhte. Die Bezirkssteuereinnahmen unterstanden den Kreissteuerräten und diese dem neu gebildeten Finanzministerium, welches das Obersteuerkollegium ablöste. Die Zuständigkeitsbereiche passten sich 1856 und 1873 an die jeweils neuen Verwaltungsstrukturen an. Neben der Erhebung der direkten Steuern oblag den Bezirkssteuereinnahmen die Aufbewahrung und Führung der Kataster von Landgemeinden und kleineren Städten. In Städten mit eigener Städteordnung übte der Stadtrat die Lokalsteuerverwaltung aus und nahm damit auch die Aufgabe der Flurbehörde war. Mit dem Gesetz zur Einführung des neuen Grundsteuersystems vom 9. September 1843 traten ab dem 1. Januar 1844 neue Regelungen in Kraft. Auf der Grundlage der Flurbücher wurde für jede Gemeinde ein Grundsteuerkataster angelegt. Das Grundsteuerkataster ist ein nach dem Besitzstand geordneter Zusammenhang der Steuerobjekte (Steuerarten, z. B. Grundsteuer) mit den darauf haftenden Steuereinheiten (d. h. Steuerbemessungsgrundlage) eines Flurbezirkes. Das Grundsteuerkataster, seit 1922 Besitzstandsbuch, galt als alleinige Grundlage der Steuererhebung.

Nachdem die Steuer- und Finanzverwaltung zur Reichssache erhoben worden waren, wurden die Bezirkssteuereinnahmen 1920 aufgelöst. Nachfolger für Steuersachen waren die Finanzämter. Die Katasterverwaltung wurde 1922 mit der Einführung der neuen Staatsgrundsteuer den Bezirksvermessungsämtern Annaberg, Auerbach, Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Flöha, Freiberg, Glauchau, Kamenz, Leipzig, Löbau, Marienberg, Meißen, Oelsnitz, Oschatz, Pirna, Plauen, Rochlitz, Schwarzenberg, Zittau und Zwickau übertragen, welche zudem die Aufgaben der Bezirkslandvermesser übernahmen. Städte, die selbst Ortssteuerbehörden waren, behielten ihre Zuständigkeit, mussten ihre vermessungstechnischen Unterlagen aber durch die Bezirksvermessungsämter verwalten lassen. Diese waren zuständig für die Fortführung, Verwaltung und Aufbewahrung der Flurbücher und Kataster des alten Grundsteuerrechts sowie die weitere Vermessung ihres Bezirkes. Für die Kontrolle der Bearbeitung war das Landesvermessungsamt in Dresden verantwortlich, das ebenfalls Entwurfsflurbücher führte. 1934 wurde das Vermessungswesens Reichsangelegenheit, wozu man 1938 für das gesamte Reich die Bildung von Hauptvermessungsabteilungen anordnete. Im gleichen Jahr ging in Sachsen die Ressortzuständigkeit vom Finanzministerium auf das Innenministerium über. Dort wurde die Abteilung Vermessungswesen mit den Unterabteilungen Kataster und Messungsverwaltung, dem ehemaligen Landesvermessungsamt, und die Hauptvermessungsabteilung III (Land Sachsen) gebildet. Die Bezirksvermessungsämter wurden nun als Katasterämter bezeichnet.

Nach 1945 nahmen Katasterämter, Kreisvermessungsämter, die Vermessungsabteilungen bei den Landkreisen sowie die Stadtvermessungsämter in den großen Städten wahr. Nach der Verwaltungsreform 1952 erfolgte bei den Räten der Kreise die Einrichtung je einer Abteilung Kataster bzw. Vermessung. Die Zuständigkeit richtete sich nach der Kreiseinteilung. Im gleichen Jahr wurden auch Aufgaben der Grundbuchdokumentation, die bis dahin von den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten wahrgenommen wurden, auf die Abteilung Kataster übertragen. Seit 1965 war der Rat des Bezirkes - Liegenschaftsdienst mit seinen Arbeitsgruppen und Außenstellen in den Kreisen zuständig. Auch die bisher bei den Stadtvermessungsämtern der Stadträte geführten Katasterunterlagen wurden ab diesem Zeitpunkt dem Rat des Bezirkes unterstellt; die alten Unterlagen wurden zunächst abgeschlossen

Die Bestände der Katasterämter beinhalten auch die Unterlagen der Kataster- und Vermessungsverwaltung der Bezirkssteuereinnahmen und Bezirksvermessungsämter. Die Unterlagen der Steuererhebung und -verwaltung sind in den Beständen der Bezirkssteuereinnahmen in der Beständegruppe "02.03.05.07 Steuer- und Zollverwaltung" zu finden.

Brandversicherungsämter:

Mit dem Mandat von 1729 über die Einrichtung der Generalbrandkasse wurde in Sachsen die staatliche Brandversicherung begründet. Mit der 1784 errichteten Brandversicherungssozietät, einer Einrichtung mit dem Charakter einer Versicherungsanstalt, wurde die Brandversicherung neu organisiert. Grundlage für die Brandversicherung war die Erfassung der Gebäude mit ihrem entsprechenden Wert in sogenannten Brandversicherungskatastern. Revisionen des Feuerversicherungswesens erfolgten 1835, 1862 und 1876. Seit 1835 verwaltete die dem Ministerium des Innern unterstellte Brandversicherungskommission das Brandversicherungswesen. Die Brandversicherungsinspektionsbezirke für Gebäudeversicherungen entsprachen den amtshauptmannschaftlichen Bezirken. Des Weiteren bestanden drei Inspektionsbezirke für die exemten Städte. Für die Versicherung von Maschinen waren drei Inspektionsbezirke eingerichtet. Die Bezirke der Kreishauptmannschaften Chemnitz und Zwickau, Dresden und Bautzen sowie Leipzig waren in jeweils einem Inspektionsbezirk zusammengefasst. 1910 erfolgten weitere Änderungen: Die Landesbrandversicherungsanstalt, von der Brandversicherungskammer verwaltet, unterhielt fortan zur Erledigung technischer Geschäfte Brandversicherungsämter, deren Beamte bei Versicherungsbeginn sowie im Schadensfall die Gebäude nach ihrem Wert oder erlittenem Schaden schätzten. Träger der Feuerversicherung wurde ab 1948 die Landesversicherungsanstalt Sachsen, die im November 1952 in der Deutschen Versicherungsanstalt, der späteren Staatlichen Versicherung der DDR, aufging.

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