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Archivgut einsehen

Nahezu alle Archivalien können Sie nur vor Ort im Lesesaal des verwahrenden Archivs einsehen.

Die Öffnungszeiten, Anschriften und Anfahrtswege sowie Benutzungshinweise zu unseren Standorten in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Freiberg und Leipzig finden Sie unter nachstehendem Link: Unsere Lesesäle.

Anmelden

Vor der erstmaligen Benutzung zu einem Thema ist ein Antrag auszufüllen. Die Benutzungsgenehmigung schließt die Beratung und Einsichtnahme in die Findmittel sowie die Benutzung der Archivalien im Lesesaal ein.

Bestellung und Vorlage

Da die Archivalien gesichert verwahrt werden und aus den Magazinen bereitgestellt werden müssen, ist eine sofortige Vorlage – außer für Vorbestelltes – nicht möglich. Näheres zur Archivgutbestellung erfahren Sie hier: Archivgut suchen und bestellen.

Die Archivalien werden persönlich durch die Archivare im Lesesaal ausgehändigt und dort auch wieder an sie abgegeben. Nicht in jedem Fall wird Ihnen das Original vorgelegt. Um die Unikate zu schonen, können auch Reproduktionen (z. B. Mikro- oder Makrofiches) bereitgestellt werden. Filmlesetechnik und andere Spezialtechnik stehen zur Verfügung.

Weitere Informationen zur persönlichen Einsichtnahme in Archivgut des Freistaates Sachsen sowie zu schriftlichen Rechercheanfragen an das Sächsische Staatsarchiv erhalten Sie bei Amt24 unter diesen Links:

Kenntnisse in Paläographie

Seien Sie darauf vorbereitet, dass viele der historischen Unterlagen handschriftlich vorliegen. Kenntnisse der deutschen Schrift des 10. - 20. Jahrhunderts sind u. U. wichtig.

Schutzfristen und Benutzungseinschränkungen

Bei der Nutzung von Archivgut des 20. Jahrhunderts sind oft Schutzfristen zu beachten.

Diese betragen für Unterlagen, die nach dem 2. Oktober 1990 entstanden sind:

  • 30 Jahre nach Entstehung
  • 60 Jahre nach Entstehung (bei Geheimhaltungsvorschriften)

Davon unabhängig für personenbezogene Unterlagen:

  • 10 Jahre nach Tod bzw.
  • 100 Jahre nach Geburt der Person
  • 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder Geburts- noch Todesjahr feststellbar.

Die genauen Bestimmungen finden Sie in den §§ 9 und 10 des Sächsischen Archivgesetzes. In bestimmten Fällen kann die Frist auf Antrag verkürzt werden.

Näheres zu Rechtsgrundlagen finden Sie unter nachstehendem Link:

Umgang mit Archivgut

Die Archivalien sind pfleglich zu behandeln. Durchpausen, Knicken, Beschmutzen o. ä. sind nicht gestattet.

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