Bestimmungen über »Umzugsgut«

Bereits seit 1934 war für jüdische Auswanderer die Erlaubnis zur Ausfuhr von Bargeld beschränkt. Auch die Mitnahme von Umzugsgut wurde zunehmend erschwert.
Jeder, der auswandern wollte, musste vorher bei den Devisenstellen um Genehmigung nachsuchen und zu diesem Zweck alle auszuführenden Sachen in einem »Umzugsgutverzeichnis« auflisten. Der jüdische Besitz, der bei der Auswanderung nicht mitgenommen werden durfte oder konnte, wurde in Versteigerungen meist weit unter Wert veräußert. Die Schätzungen und Auktionen liefen in Leipzig vorwiegend über das Versteigerungshaus Klemm, die Umzüge wickelte häufig das Transportunternehmen Schenker & Co. ab. Beide Unternehmen kooperierten dabei eng mit den Finanzbehörden.
Das »Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden« vom 30. April 1939 schränkte die Rechte jüdischer Mieter stark ein und zielte auf deren Zwangsumsiedlung in sog. Judenhäusern, die eine spätere Deportation erleichtern sollten.