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Archivale im Bestand
20440 Rittergut Kolkau (Patrimonialgericht), 10
Datierung: | 1848 |
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Verkauf von Grundstücken von Karl Gottlob Gerstenberger an Johann Gottlob Lerche, beide in Bernsdorf (bei Rochlitz)
Archivale im Bestand
20440 Rittergut Kolkau (Patrimonialgericht), 07
Datierung: | 1847 - 1848 |
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Tausch von Grundstücken in Bernsdorf (bei Rochlitz) zwischen Karl Gottlob Gerstenberger und Friedrich Ehregott Thieme
Archivale im Bestand
20440 Rittergut Kolkau (Patrimonialgericht), 08
Datierung: | 1847 - 1848 |
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Grundstücksveränderungen bei Karl Gottlob Gerstenberger in Bernsdorf (bei Rochlitz)
Archivale im Bestand
20424 Rittergut Hohnstädt, 141
Datierung: | 1800 - 1803 |
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Verkauf eines Gartenstücks durch Adam Gottlieb Gerstenberger, Gärtner in Großsteinberg, an Johann Christian Gottlob Freiberger aus Lunzenau zur Erbauung eines Wohnhauses
Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 112
Datierung: | 1612 März 12 |
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Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, auch für seinen Bruder, Herzog August, belehnt Hans von Einsiedel (Einsiedell) zu Prießnitz mit Prießnitz (Brießnitz), Sitz, Hof, Vorwerk und Dorf mit allen Zugehörungen und der Schäferei und einem Erbkretschmar mit Gastung, freiem Schank von Wein und Bier, Brauen, Backen und anderem Handwerk, mit Jagdrechten, auch einem Holz, genannt der "Brießnitzer", dem Wasser, die Eula (Eyla) vom Steinfurt bis an das Lach gegen Flößberg (Flößbergk) und dann von einem Fachbaum bis auf den anderen zur Furt, die "Eylitzsch" genannt. Weiterhin die Hutweide und Jagd an kleinem und großem Wildbret auf der Propstei (Probstey) und im Dorf zu Nenkersdorf (Nenckersdorff) im Felde und im Holz, die er mit seinem Vieh, Schafen und Kühen, gebrauchen möge, jedoch darf er der Propstei und den Leuten zu Nenkersdorf keinen Schaden an Getreide, Wiesenwuchs und Holz zufügen, so wie es seine Vorfahren vom Abt zu Chemnitz (Kemnitz) zu Lehn getragen haben. Auch ein Holz, die Viehweide genannt, samt anliegender Lehden zwischen Schönauer und Flößberger Mark gelegen, wie solche bisher Christoff von Haugwitz zu Beucha (Beicha) in Nutzung gehabt und verkauft hat; weiterhin zwei Bauerngüter, die Haubold von Einsiedel neben etlichen Striemen Holz an Birken zwischen Nenkersdorfer Lach und Frauendorfer (Frawendorffer) Wege an sich gebracht hat und die Hans von Einsiedel nach erfolgter Erbteilung durch seinen Vater Hildebrand d. Ä. bereits zu dessen Lebzeiten erhalten hat. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn.
Mitbelehnt werden seine Brüder Hildebrand und Abraham von Einsiedel zu Gnandstein und die Vettern:
Hans Haubold, Wolff Conrad und Hans von Einsiedel zu Syhra (Syra) und Lobstädt (Lobschitz); Georg Heinrich von Einsiedel zu Sahlis (Salitz); Heinrich Hildebrand von Einsiedel zu Crimmitschau (Crimmitzschau); Heinrich Abraham (seit 1610 verst.) und Georg Haubold (seit 1602 verst.) von Einsiedel auf Scharfenstein; Heinrich Hildebrand von Einsiedel zu Weißbach.
Z.: Bernhardt von Pölnitz zu Schwarzbach, Lindencreutz, Goseck (Goßigk) und Renttendorf, Kanzler; Caspar von Schönberg (Schonbergk) zu Pulsnitz (Pulßnitz), Geheimer Rat und Appellationsgerichts-Direktor und Präsident; Esaias von Brandenstein zu Oppurg (Oppurgk), Gruna und Knau, Oberhofrichter zu Leipzig; Christoff vom Loß zu Pillnitz und Schleinitz; Joachim vom Loß zu Pillnitz (Pilnitz); Dr. Marcuß Gerstenberger zu Drakendorf (Drackendorff) und Schwerstedt; Joachim von Dölau (Dölaw) zu Ruppertsgrün (Ruppertißgrün) und Liebau (Lieba); Jan von Quingenbergk zu Wenigen-Auma (Auhma) und Haselbergk.
Mitbelehnt werden seine Brüder Hildebrand und Abraham von Einsiedel zu Gnandstein und die Vettern:
Hans Haubold, Wolff Conrad und Hans von Einsiedel zu Syhra (Syra) und Lobstädt (Lobschitz); Georg Heinrich von Einsiedel zu Sahlis (Salitz); Heinrich Hildebrand von Einsiedel zu Crimmitschau (Crimmitzschau); Heinrich Abraham (seit 1610 verst.) und Georg Haubold (seit 1602 verst.) von Einsiedel auf Scharfenstein; Heinrich Hildebrand von Einsiedel zu Weißbach.
Z.: Bernhardt von Pölnitz zu Schwarzbach, Lindencreutz, Goseck (Goßigk) und Renttendorf, Kanzler; Caspar von Schönberg (Schonbergk) zu Pulsnitz (Pulßnitz), Geheimer Rat und Appellationsgerichts-Direktor und Präsident; Esaias von Brandenstein zu Oppurg (Oppurgk), Gruna und Knau, Oberhofrichter zu Leipzig; Christoff vom Loß zu Pillnitz und Schleinitz; Joachim vom Loß zu Pillnitz (Pilnitz); Dr. Marcuß Gerstenberger zu Drakendorf (Drackendorff) und Schwerstedt; Joachim von Dölau (Dölaw) zu Ruppertsgrün (Ruppertißgrün) und Liebau (Lieba); Jan von Quingenbergk zu Wenigen-Auma (Auhma) und Haselbergk.
Ausfertigung Pergament 600 (-590) x 575 mm, Umbug 66 mm Deutsch
Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 111
Datierung: | 1612 März 12 |
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Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, auch im Namen seines Bruders August, Herzog zu Sachsen, belehnt Hildebrand von Einsiedel mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf samt dem Vorwerk und der Abtmühle daselbst mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt (Aptfurth) und die Teiche, mit oberster und niederster Gerichtsbarkeit; außerdem
- Dorf und Vorwerk Eschefeld,mit der gesamten Gerichtsbarkeit in der Eschefelder Flur und allen Gerechtigkeiten;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain (Greiffenhain) mit obersten und niedersten Gerichten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und die Jagdrechte auf der Greifenhainer Flur, die laut Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stöckicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen, wie es schon lange Zeit zu den Häusern Gnandstein und Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, mit Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit, dazu das Dorf Bocka mit Lehen, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die laut Grimmaischem Vertrage stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz und Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation an der Pfarre zu Eschefeld, wie Kurfürst August damit den Großvater (Heinrich Hildebrand von Einsiedel) belehnt hat, aber in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stockicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit oberster und niederster Gerichtsbarkeit und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die sein Vater, Hildebrand von Einsiedel, im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit erlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft hat und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn, alles mit den Rechten, die bereits der Vater Hildebrand gehabt hat.
Mitbelehnt werden seine Brüder Abraham und Hans von Einsiedel und seine Vettern Hans Haubold von Einsiedel zu Syhra; Hans von Einsiedel zu Lobstädt (Lobschwitz); Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; Georg Heinrich von Einsiedel, ehemals zu Sahlis (Sahliß); Heinrich Hildebrand von Einsiedel, ehemals zu Crimmitschau.
Z.: Bernhardt von Pöllnitz (Pölnitz) zu Schwarzbach, Lindenkreutz, Goseck (Gosigk) und Renttendorff, Kanzler; Caspar von Schönberg (Schönbergk) zu Pulsnitz, Geheimer Rat und Appellationsgerichts-Direktor und Präsident; Esaias von Brandenstein zu Oppurg (Oppurgk), Knau und Gruna, Oberhofrichter zu Leipzig; Christoff vom Loß zu Pillnitz und Schleinitz; Joachim vom Loß zu Pillnitz; Dr. Marcuß Gerstenberger zu Drakendorf (Drackendorff) und Schwerstedt; Joachim von Dölau (Dölaw) zu Ruppertsgrün (Ruppertißgrün) und Liebau (Lieba); Jan (Iann) von Quingenbergk zu Wenigen-Auma und Haselbergk.
- Dorf und Vorwerk Eschefeld,mit der gesamten Gerichtsbarkeit in der Eschefelder Flur und allen Gerechtigkeiten;
- etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain (Greiffenhain) mit obersten und niedersten Gerichten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und die Jagdrechte auf der Greifenhainer Flur, die laut Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;
- das ganze Holz, das Stöckigt (Stöckicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen, wie es schon lange Zeit zu den Häusern Gnandstein und Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, mit Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt;
- das Kirchlehn zu Bocka (Bockau) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit, dazu das Dorf Bocka mit Lehen, Zinsen, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, wie diese mit Gerechtigkeiten gekauft worden sind, ausgeschlossen zwei Mann zu Bocka mit obersten und niedersten Gerichten, die laut Grimmaischem Vertrage stets nach Gnandstein gehören;
- Zinsen und Güter zu Pahnitz und Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;
- Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;
- Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und Kollation an der Pfarre zu Eschefeld, wie Kurfürst August damit den Großvater (Heinrich Hildebrand von Einsiedel) belehnt hat, aber in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;
- das Holz, genannt das Stöckigt (Stockicht), mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit oberster und niederster Gerichtsbarkeit und allen Gerechtigkeiten;
- zwei Bauerngüter und Wiesen, die sein Vater, Hildebrand von Einsiedel, im Dorf zu Wolftitz neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit erlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft hat und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche), alles wurde aus Erbe in Mannlehn verwandelt. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn, alles mit den Rechten, die bereits der Vater Hildebrand gehabt hat.
Mitbelehnt werden seine Brüder Abraham und Hans von Einsiedel und seine Vettern Hans Haubold von Einsiedel zu Syhra; Hans von Einsiedel zu Lobstädt (Lobschwitz); Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; Georg Heinrich von Einsiedel, ehemals zu Sahlis (Sahliß); Heinrich Hildebrand von Einsiedel, ehemals zu Crimmitschau.
Z.: Bernhardt von Pöllnitz (Pölnitz) zu Schwarzbach, Lindenkreutz, Goseck (Gosigk) und Renttendorff, Kanzler; Caspar von Schönberg (Schönbergk) zu Pulsnitz, Geheimer Rat und Appellationsgerichts-Direktor und Präsident; Esaias von Brandenstein zu Oppurg (Oppurgk), Knau und Gruna, Oberhofrichter zu Leipzig; Christoff vom Loß zu Pillnitz und Schleinitz; Joachim vom Loß zu Pillnitz; Dr. Marcuß Gerstenberger zu Drakendorf (Drackendorff) und Schwerstedt; Joachim von Dölau (Dölaw) zu Ruppertsgrün (Ruppertißgrün) und Liebau (Lieba); Jan (Iann) von Quingenbergk zu Wenigen-Auma und Haselbergk.
Ausfertigung Pergament 720 (-710) x 638 mm, Umbug 75 mm Deutsch
Archivale im Bestand
20392 Rittergut Gnandstein, U 110
Datierung: | 1612 März 12 |
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Kurfürst Johann Georg I., Herzog zu Sachsen, auch im Namen seines Bruders August, Herzog zu Sachsen, belehnt Hildebrand von Einsiedel und seine rechten Leibeslehnserben mit Gnandstein (Gnanstein), dem Schloss, Vorwerk und allen Zugehörungen, mit Zinsen, Renten, Diensten, Frondiensten und Pflichten, Freiheiten und Gewohnheiten, Hölzern, Wiesen, Äckern, Teichen, Fischerei, Fischweiden, Bächen und dem Wasser, die Wyhra (Wihra) genannt, vom Merbitzer Lache an bis an das Wolftitzer Lach, dazu das Dorf Gnandstein und die Mühle unter dem Schloss gelegen, samt dem Pfarrlehn daselbst; außerdem
- die Dörfer Wüstenhain und Dolsenhain mit Zinsen und Gerechtigkeiten;
- das Holz, genannt "die Bocka" vor der Leina (Leyna) gelegen mit den anderen Hölzern samt der Wildbahn, großer und kleiner Jagd auf seinen und seiner Untertanen Hölzern und allen genannten Gütern, dazu oberste und niederste Gerichte und allen Gerechtigkeiten;
- das Dorf Roda samt dem Kirchlehn mit allen Rechten, Zinsen, Frondiensten, obersten und niedersten Gerichten im Dorf und in den Feldern;
- das Dorf Altmörbitz (Altenmerbitz) samt dem Pfarrlehn mit obersten und niedersten Gerichten und allen Rechten, Frondiensten, Zinsen und anderen Gerechtigkeiten, wie von alters hergebracht;
- die Leute, Zinsen und Güter zu Neuenmörbitz (Neuen Merbitz), samt Fischbach dieses Ortes und Wiesen, eine unter dem Dorf, die andere an der Wyhra und unter der Leina gelegen, mit Erbgerichten, wie diese Rechte eines Teiles schon lange Zeit beim Rittergut Gnandstein gewesen, anderen Teiles aber von denen von Rüdigsdorf dazu gekauft worden sind. Die Belehnung erfolgt mit allen Rechten, wie diese bereits sein Vater Hildebrand d. Ä. besessen hatte, mit denen dieser damit nach dem Tod seines Bruders Johannes (Hans) von Kurfürst August und später von Kurfürst Christian I. belehnt worden war. Der Gnandsteiner Besitz ist dann nach der Erbteilung des Vaters Hildebrand unter seinen Söhnen noch zu Lebzeiten an Hildebrand d. J. allein gefallen. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn.
Mitbelehnt werden seine Brüder Abraham und Hans von Einsiedel, außerdem die Vettern:
Hans Haubold von Einsiedel zu Syhra (Syra); Hans von Einsiedel zu Lobstädt (Lobschitz); Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; Georg Heinrich von Einsiedel, ehemals zu Sahlis (Sahliß); zwei Söhne des Heinrich Hildebrand von Einsiedel, ehemals zu Crimmitschau.
Z.: Geheime Hofräte Bernhardt von Pölnitz zu Schwarzbach, Lindenkreutz, Goseck (Gosigk) und Renttendorf, Kanzler; Caspar von Schönberg zu Pulsnitz (Pulßnitz), Geheimer Rat und Appellationsgerichtsdirektor und Präsident; Esaias von Brandenstein zu Oppurg, Knau und Gruna, Oberhofrichter zu Leipzig; Christoff vom Loß zu Pillnitz und Schleinitz; Joachim vom Loß zu Pillnitz; Dr. Marcus Gerstenberger zu Drakendorf (Drackendorff) und Schwerstedt; Joachim von Dölau (Dölaw) zu Ruppertsgrün (Ruppertißgrün) und Liebau (Lieba); Jan (Iann) von Quingenbergk zu Wenigen-Auma und Haselbergk.
- die Dörfer Wüstenhain und Dolsenhain mit Zinsen und Gerechtigkeiten;
- das Holz, genannt "die Bocka" vor der Leina (Leyna) gelegen mit den anderen Hölzern samt der Wildbahn, großer und kleiner Jagd auf seinen und seiner Untertanen Hölzern und allen genannten Gütern, dazu oberste und niederste Gerichte und allen Gerechtigkeiten;
- das Dorf Roda samt dem Kirchlehn mit allen Rechten, Zinsen, Frondiensten, obersten und niedersten Gerichten im Dorf und in den Feldern;
- das Dorf Altmörbitz (Altenmerbitz) samt dem Pfarrlehn mit obersten und niedersten Gerichten und allen Rechten, Frondiensten, Zinsen und anderen Gerechtigkeiten, wie von alters hergebracht;
- die Leute, Zinsen und Güter zu Neuenmörbitz (Neuen Merbitz), samt Fischbach dieses Ortes und Wiesen, eine unter dem Dorf, die andere an der Wyhra und unter der Leina gelegen, mit Erbgerichten, wie diese Rechte eines Teiles schon lange Zeit beim Rittergut Gnandstein gewesen, anderen Teiles aber von denen von Rüdigsdorf dazu gekauft worden sind. Die Belehnung erfolgt mit allen Rechten, wie diese bereits sein Vater Hildebrand d. Ä. besessen hatte, mit denen dieser damit nach dem Tod seines Bruders Johannes (Hans) von Kurfürst August und später von Kurfürst Christian I. belehnt worden war. Der Gnandsteiner Besitz ist dann nach der Erbteilung des Vaters Hildebrand unter seinen Söhnen noch zu Lebzeiten an Hildebrand d. J. allein gefallen. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn.
Mitbelehnt werden seine Brüder Abraham und Hans von Einsiedel, außerdem die Vettern:
Hans Haubold von Einsiedel zu Syhra (Syra); Hans von Einsiedel zu Lobstädt (Lobschitz); Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein; Georg Heinrich von Einsiedel, ehemals zu Sahlis (Sahliß); zwei Söhne des Heinrich Hildebrand von Einsiedel, ehemals zu Crimmitschau.
Z.: Geheime Hofräte Bernhardt von Pölnitz zu Schwarzbach, Lindenkreutz, Goseck (Gosigk) und Renttendorf, Kanzler; Caspar von Schönberg zu Pulsnitz (Pulßnitz), Geheimer Rat und Appellationsgerichtsdirektor und Präsident; Esaias von Brandenstein zu Oppurg, Knau und Gruna, Oberhofrichter zu Leipzig; Christoff vom Loß zu Pillnitz und Schleinitz; Joachim vom Loß zu Pillnitz; Dr. Marcus Gerstenberger zu Drakendorf (Drackendorff) und Schwerstedt; Joachim von Dölau (Dölaw) zu Ruppertsgrün (Ruppertißgrün) und Liebau (Lieba); Jan (Iann) von Quingenbergk zu Wenigen-Auma und Haselbergk.
Ausfertigung Pergament 605 x 532 mm, Umbug 65 mm Deutsch
Archivale im Bestand
20366 Rittergut Crossen bei Geringswalde, 062
Datierung: | 1788 - 1789 |
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Klage der Gemeinde Niedercrossen, Gottlob Gerstenberger u. a., gegen Johann Gotthold Schmalz, Hofmüller in Niedercrossen, wegen unbefugten Rasenstechens
Archivale im Bestand
20344 Rittergut Böhlen bei Leisnig, 127
Datierung: | 1854 |
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Zergliederung des Grundstückes von Johann Friedrich Müller in Böhlen, Abtrennung einer Parzelle vor seinem Gärtnergut und deren Abtretung an Karl Friedrich Gerstenberger
Archivale im Bestand
20344 Rittergut Böhlen bei Leisnig, 106
Datierung: | 1796 |
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Abtrennung eines Landstücks vom Grundstück des Johann Ephrain Gerstenberger, Pferdner in Muschau, wegen Anbau einer Gärtnerei