Der 30-jährige Krieg und seine Folgen

Deklaration über die Einrichtung der Generalschmelzadministration 1712. Die Gründung war bereits zwei Jahre zuvor erfolgt. (SächsStA-F, 40002 Oberbergamt-Berghauptmannschaft, Nr. 9)
Deklaration über die Einrichtung der Generalschmelzadministration 1712. Die Gründung war bereits zwei Jahre zuvor erfolgt. (SächsStA-F, 40002 Oberbergamt-Berghauptmannschaft, Nr. 9) 
© Sächsisches Staatsarchiv

Schon im Vorfeld des 30-jährigen Krieges hatte sich eine ernstzunehmende Krise im sächsischen Erzbergbau abgezeichnet. Während der ersten Phase des 30-jährigen Krieges war es dann der enorme Geldbedarf, der durch die rückläufigen Gewinne aus dem Berg- und Hüttenwesen nicht mehr gedeckt werden konnte. Es entstand eine fortschreitende Geldentwertung, eine Inflation.

Die Vernachlässigung von Stollen und Berggebäuden, die Rekrutierung vieler Bergburschen und Aufstände von Bergleuten wegen ausbleibender Löhne trugen seit 1620 zum allmählichen Verfall des Bergwesens bei. Die Freiberger Bürger machten vor allem die Bergverwaltung für die Missstände verantwortlich. Eine 1628 entsandte Untersuchungskommission bestätigte die Vorwürfe.

Der im Jahr 1629 neu eingesetzte Berghauptmann Friedrich Georg von Schönberg (Berghauptmann bis 1650) versuchte umgehend, Abhilfe zu schaffen. Bergbeamte, denen mangelnde Kompetenz, eigennütziges Handeln oder Verstöße gegen die Bergordnung nachgewiesen werden konnte, wurden entlassen und deren Posten neu besetzt. Kurfürst Johann Georg I. (1585-1656) erließ zudem 1629 ein Dekret, das den Bergbeamten konkrete Sparmaßnahmen auferlegte und die Erhaltung der Stollen sowie die Einhaltung der Bergordnung unter Androhung von Strafen bei Zuwiderhandlung befahl. Dennoch hatte gegen Ende des Krieges die Silberproduktion einen absoluten Tiefpunkt erreicht und die Bergreviere und deren Behörden waren in einem desolaten Zustand.

Zur Wiederbelebung des Bergbaus nach dem Krieg wurde u. a. der Einsatz neuer Technik (z. B. Kehrräder ab 1668) gefördert und einige Freikuxe (z. B. Schneeberg 1669) gewährt. Die Reorganisation der Bergverwaltung übertrug Kurfürst Johann Georg II. (1613-1680) Abraham von Schönberg (1640-1711), der es auf Grund seiner Befähigung bereits im Alter von 28 Jahren zum kurfürstlichen Rat und Vizeberghauptmann gebracht hatte.

Dem Leiter des Oberbergamtes wurde ab 1670 der Titel des Oberberghauptmannes verliehen. Diese Funktion übte Abraham von Schönberg ab 1676 aus. Bereits ein Jahr später veranlasste er die Unterbringung des Oberbergamtes sowie des Berg-, Hütten- und Zehntenamtes in einem gemeinsamen Gebäude in Freiberg, was sowohl der besseren Kommunikation als auch der Überwachung der einzelnen Ämter diente. Das Gebäude in der Kirchgasse 11 in Freiberg ist noch heute Sitz des Sächsischen Oberbergamts. Von den ihm unterstellten Bergbeamten erwartete von Schönberg Gehorsam und die strikte Einhaltung der Bergordnung, deren Missachtung er ahndete.

Im Auftrag des Kurfürsten entwarf er zudem eine neue Bergordnung, die er 1675 der Bergkanzlei in Dresden vorlegte. Als dieser Entwurf nicht genehmigt wurde, veröffentlichte Abraham von Schönberg ihn 1693 mit einigen Abänderungen als Handbuch unter dem Titel »Ausführliche Berginformation«.

Er setzte sich außerdem für eine gute Ausbildung des Beamtennachwuchses ein, indem er 1702 eine Stipendienkasse für deren Förderung einrichtete.

Mit der Gründung der Generalschmelzadministration im Jahre 1710 in Freiberg reformierte von Schönberg auch das Hüttenwesen. Er leitete das Oberbergamt bis zu seinem Tod im Jahr 1711. Seine Reformen entfalteten allerdings erst in den nachfolgenden Jahren ihre ganze Wirksamkeit.

Literatur:

  • I. Buschbeck: Das Oberbergamt im 17.Jahrhundert, in: 450 Jahre Sächsisches Oberbergamt Freiberg 1542–1992, Freiberg 1993, S. 83-90.
  • A. Erb: Die Bestände des Sächsischen Bergarchivs Freiberg, Halle 2003.
  • W. Jobst – W. Schellhas: Abraham von Schönberg, Leben und Werk. Die Wiederbelebung des erzgebirgischen Bergbaus nach dem Dreißigjährigen Krieg durch Oberberghauptmann Abraham von Schönberg, Leipzig 1994.
  • R. Groß: Bergverfassung und Bergverwaltung in Sachsen, in: Der silberne Boden. Kunst und Bergbau in Sachsen, Leipzig 1990, S. 34-36.
  • H.-H. Kasper – G. Martin: Die Bergstadt Freiberg und das Oberbergamt, in: 450 Jahre Sächsisches Oberbergamt Freiberg 1542–1992, Freiberg 1993, S. 32-46.
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