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Hauptstaatsarchiv Dresden

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    Benutzungshinweise

    Das Sächsische Staatsarchiv eröffnet Ihnen den Zugang zur Übermittlung elektronischer Unterlagen unter den nachfolgenden Maßgaben.

    Für Anfragen, die Vorbestellung von Archivgut oder die Ankündigung Ihres Besuches verwenden Sie bitte die entsprechenden Formulare.

    Für die formfreie elektronische Kommunikation (ohne Verwendung digitaler Signaturen) stehen Ihnen unsere Poststellen-E-Mail-Adressen zur Verfügung.

    Zur sicheren und vertraulichen Kommunikation ist das Sächsische Staatsarchiv zusätzlich unter seiner De-Mail-Adresse erreichbar. Dafür ist vorab eine Registrierung bei De-Mail erforderlich. Eine Kommunikation per De-Mail wird nicht für das Staatsfilialarchiv Bautzen angeboten.

    Bei der Versendung von E-Mails mit Dateianhängen beachten Sie bitte, dass nur folgende Dateien bzw. Dateiformate angenommen werden:

    • Adobe Acrobat-Dateien (pdf)
    • Microsoft Word-Dateien (docx)
    • Microsoft Excel-Dateien (xlsx)
    • Text-Dateien (txt)

    Die vorstehenden Dateien bzw. Dateiformate können als komprimierte Datei (zip) übersandt werden. Sollten Sie andere Dateiformate verwenden, so wird die E-Mail abgewiesen.

    Alle Dateianhänge dürfen weder ausführbaren Code, automatisierte Abläufe bzw. Programmierungen noch einen Kennwortschutz beinhalten. Sollte ein Dateianhang eine dieser Eigenschaften besitzen, so wird die E-Mail abgewiesen.

    Eine zu versendende E-Mail darf eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.

    • Der barrierefreie Zugang zum Lesesaal über die Ecke Albertstraße, Archivstraße ist gewährleistet.
    • Ein PKW-Stellplatz für Schwerbehinderte befindet sich direkt am Lesesaaleingang am Ende der Paul-Schwarze-Straße.
    • Ein Behinderten-WC befindet sich im Foyer zum Lesesaal (A.015).

    Für Bestellungen gelten folgende Aushebezeiten: 9.00, 11.00 und 13.00 Uhr. Bei diesen Aushebungen werden die Archivalien am gleichen Tag vorgelegt. Bei Bestellungen ab 13.00 Uhr erfolgt die Vorlage am nächsten Arbeitstag.

    Für Archivalien, die auf archivgesetzliche Schutzfristen geprüft werden müssen, kann sich die Ausgabe verzögern. Beachten Sie bitte, dass es bei Bestellungen größeren Umfangs im Einzelfall zu Einschränkungen kommen kann.

    Vorbestellungen von Archivalien für einen bestimmten Termin sind schriftlich oder per E-Mail möglich. Dazu sind für die Archivalien jeweils die gültige Bestandsnummer, die Bestandsbezeichnung und die Signatur anzuführen. Bitte beachten Sie, dass bei einigen der Bestände, die die Bezeichnung »Loc.« vor der Archivaliensignatur aufweisen, zusätzlich auch die Angabe des Aktentitels und der Laufzeit der Akte notwendig ist.

    Pro Benutzer werden gleichzeitig bis zu fünf Archivalien ausgehändigt. Die Aushändigung neuer Archivalien erfolgt erst nach deren Rückgabe. Wenn von Archivalien Benutzerfilme oder Digitalisate vorhanden sind, werden diese aus Bestandserhaltungsgründen anstelle der Originale vorgelegt.

    Es besteht die Möglichkeit, Kopien an einem Aufsichtsscanner unmittelbar im Lesesaal zu fertigen.
    Kopiert werden können grundsätzlich alle Archivalien, die aufgeschlagen oder plangelegt ein Format von DIN A 2 nicht überschreiten.
    Von Mikrofilmen können Sie ebenfalls Kopien selbst anfertigen.

    Für die Inanspruchnahme der Kopiertechnik in Selbstbedienung wird eine Grundgebühr von 4,00 € je Kalendertag erhoben.

    Für die Ausgabe von Kopien als Datei sind Speichermedien der Formate FAT, FAT32 und NTFS von der benutzenden Person selbst zu stellen.

    Möglich sind:

    • Ausdruck auf Papier DIN A 4 (s/w): 0,15 € je Aufnahme
    • Ausdruck auf Papier DIN A 3 (s/w): 0,30 € je Aufnahme
    • Ausgabe als Datei (PDF, farbig, 300 dpi): 0,15 € je Aufnahme

    Aus konservatorischen Gründen nicht kopiert werden dürfen:

    • Urkunden mit anhängenden Siegeln
    • Vorlagen im Format > DIN A 2
    • Stark geschädigte Archivalien
    • Sonstige in der Erhaltung gefährdete Archivalien

    Archivalien, die Schutzfristen unterliegen, dürfen nicht selbst kopiert werden. Der Benutzerdienst wird Sie darauf hinweisen.

    Für hochwertige Reprovorlagen, Scans von Großformaten und andere Kopien steht weiterhin unsere Fotowerkstatt zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

    Mengenbegrenzung

    Dateien, hochauflösend, Format tiff (300 dpi): max. 10 Aufnahmen (einfache Seiten)
    Terminaufträge: nur als Kopien auf Normalpapier (s/w) oder als Dateien (jpg), niedrig- bzw. hochauflösend: max. 100 Aufnahmen (einfache Seiten)

    Ausschnittkopien

    Können nicht gefertigt werden.
    Für Kartenausschnitte u. ä. wird ein Scan des Gesamtblatts angefertigt, der außerhalb des Archivs weiter bearbeitet werden kann.

    Abgabe des Kopierauftrags

    Bitte geben Sie den Auftrag rechtzeitig vor Verlassen des Lesesaals ab. Sie ersparen sich und uns Aufwand und Verzögerungen bei eventuellen Rückfragen.

    Herstellungsdauer

    Die Herstellungszeit von Kopien in der Fotowerkstatt beträgt derzeit ca. sechs Wochen. Wir bitten dies bei eventuellen Rückfragen zu beachten.

    Das Angebot möglicher Kopien sowie sämtlicher Gebührenregelungen finden Sie in der Anlage zur Sächsischen Archivbenutzungsverordnung.

    Benutzungsgebühren können im Staatsarchiv schnell und einfach mit Geldkarte bezahlt werden. Akzeptiert werden folgende Kartenprofile: Visa, MasterCard, Maestro, GeldKarte, ec national, ec international, Bankkundenkarte, VPAY, Visa Electron und girocard. Die Kartenzahlung ist auch für Kleinbeträge unter 10,- Euro möglich.

    Benutzerinnen und Benutzer dürfen in den Lesesälen des Sächsischen Staatsarchivs grundsätzlich mit eigenem Gerät (z. B. Smartphone) oder an dafür vorgesehenen Geräten des Sächsischen Staatsarchivs (z. B. Lesesaalscanner) selbstständig und antragsfrei Kopien (Fotos) von Archiv- und Bibliotheksgut anfertigen, das ihnen zur Benutzung bereitgestellt wird.

    Ausgenommen hiervon ist:

    • Archivgut, das archivgesetzlichen Schutzbestimmungen unterliegt,
    • Archiv- und Bibliotheksgut, das urheberrechtlichen und kunsturheberrechtlichen Schutzbestimmungen unterliegt,
    • Archivgut, das datenschutzrechtlichen Schutzbestimmungen unterliegt,
    • Archivgut, das nicht den Nutzungsbedingungen des Sächsischen Staatsarchivs unterliegt.
    • Weitere Ausnahmen kann das Sächsische Staatsarchiv im Einzelfall festlegen (z. B. bei bestandserhalterisch relevanten Schädigungen)

    Kopien aus diesem Archivgut sind nur auf Antrag durch das Sächsische Staatsarchiv möglich.

    Sofern von der Erlaubnis ausgenommenes Archivgut vom Sächsischen Staatsarchiv mit Einlegestreifen gekennzeichnet wird, darf es nur an dazu ausgewiesenen Leseplätzen eingesehen werden. Der Einlegestreifen darf während der Benutzung nicht entfernt werden.

    Die Anfertigung von Kopien mit benutzereigenen Geräten ist gebührenfrei.

    Praktische Handhabung:

    • Die Kopie erfolgt geräuschlos, berührungsfrei, ohne Stativ und ohne zusätzliche Lichtquellen (z. B. Blitz).
    • Kein Ausheften und keine Herausnahme von Blättern aus dem Archivgut.
    • Kein Glätten von Vorlagen sowie Aufdrücken des Falzes.
    • Zum vorsichtigen Planlegen sind die vom Sächsischen Staatsarchiv bereitgestellten Hilfsmittel (insb. Stützen, Sandsäckchen, Bleischlangen) zu verwenden.

    Es wird empfohlen, die Signatur des Archivgutes mit aufzunehmen, weil deren spätere Ermittlung durch das Sächsische Staatsarchiv nicht möglich ist.

    Kleines Tischzelt © Sächsisches Staatsarchiv

    In den Lesesälen steht jeweils ein Scantent bzw. Scanzelt zur kostenfreien Nutzung bereit. Damit können Archivalien bis zu einer Größe von DIN A3 über ein Smartphone abfotografiert werden. Zur besseren Ausleuchtung kann eine LED-Beleuchtung hinzugeschalten werden. Optional kann das Fotografieren, Speichern und Bearbeiten der Dateien über Scan-Apps unterstützt werden.

    Please notice: Copies in digital form will be sent by post as electronic files on physical media (e. g. DVD), via E-Mail, or can be transferred via downloading.
    Payment will be accepted by bank transfer only. Neither cash nor checks are acceptable forms of payment.

    So erreichen Sie uns

    Das Hauptstaatsarchiv liegt im Zentrum von Dresden, im Regierungsviertel. Dort sind auch die Behördenleitung des Sächsischen Staatsarchivs sowie die Abteilung Zentrale Aufgaben, Grundsatz untergebracht. Das Hauptstaatsarchiv Dresden ist zu erreichen:

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    • Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, und 11 bis Haltestelle Carolaplatz, Albertplatz bzw. Rosa-Luxemburg-Platz
    • Bahnhof Dresden Neustadt zu Fuß über Albertplatz zur Archivstraße.

    mit Pkw

    • Bundesautobahn A 4 über Abfahrten Dresden-Altstadt, Dresden-Neustadt, Dresden-Hellerau, Dresden-Nord, Richtung Zentrum bis Carolaplatz, weiter bis Wigardstraße, nächste Querstraße nach links in die Archivstraße. Parkmöglichkeiten auf Straßen sind in der näheren Umgebung i. d. R. äußerst knapp. Es gibt jedoch auf der Metzer Straße ein vollautomatisches Parkhaus (200m zum Archiv).

    Zugang zum Lesesaal über Ecke Albertstraße/Archivstraße.

    Besucheradresse:
    Archivstraße 14
    01097 Dresden
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