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Archivgut kopieren

Für das Staatsfilialarchiv Bautzen gelten die Regelungen des Archivverbundes Bautzen:

Zu den Regelungen des Archivverbundes Bautzen.

Es besteht die Möglichkeit, Kopien an einem Aufsichtsscanner unmittelbar im Lesesaal zu fertigen.
Kopiert werden können grundsätzlich alle Archivalien, die aufgeschlagen oder plangelegt ein Format von DIN A 2 nicht überschreiten.
Von Mikrofilmen können Sie ebenfalls Kopien selbst anfertigen.

Für die Inanspruchnahme der Kopiertechnik in Selbstbedienung wird eine Grundgebühr von 4,00 € je Kalendertag erhoben.

Für die Ausgabe von Kopien als Datei sind Speichermedien der Formate FAT, FAT32 und NTFS von der benutzenden Person selbst zu stellen.

Möglich sind:

  • Ausdruck auf Papier DIN A 4 (s/w): 0,15 € je Aufnahme
  • Ausdruck auf Papier DIN A 3 (s/w): 0,30 € je Aufnahme
  • Ausgabe als Datei (PDF, farbig, 300 dpi): 0,15 € je Aufnahme

Aus konservatorischen Gründen nicht kopiert werden dürfen:

  • Urkunden mit anhängenden Siegeln
  • Vorlagen im Format > DIN A 2
  • Stark geschädigte Archivalien
  • Sonstige in der Erhaltung gefährdete Archivalien

Archivalien, die Schutzfristen unterliegen, dürfen nicht selbst kopiert werden. Der Benutzerdienst wird Sie darauf hinweisen.

Auf Antrag stellt das Staatsarchiv im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Kopien her. Dafür fallen Gebühren an. Bitte geben Sie den Auftrag rechtzeitig vor Verlassen des Lesesaals ab, um Verzögerungen bei eventuellen Rückfragen zu vermeiden. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link: Antrag.

Sie können den Antrag auch per Brief oder E-Mail stellen. Die Kopien werden Ihnen dann per E-Mail oder auf Datenträger zugesandt bzw. über einen Downloadlink zur Verfügung gestellt. Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall ausschließlich per Banküberweisung (keine Schecks, Bargeld oder andere Bezahlmethoden).

Please notice: Payment will be accepted by bank transfer only. Neither cash nor checks are accepted.

Das Angebot möglicher Kopien sowie sämtliche Gebührenregelungen finden Sie unter diesem Link: Sächsische Archivbenutzungsverordnung.

Informationen zur Bestellung von Kopien von Archivalien finden Sie auch bei Amt24 über diesen Link: Zur Bestellung von Kopien von Archivalien.

Benutzungsgebühren können im Staatsarchiv schnell und einfach mit Geldkarte bezahlt werden. Akzeptiert werden folgende Kartenprofile: Visa, MasterCard, Maestro, GeldKarte, ec national, ec international, Bankkundenkarte, VPAY, Visa Electron und girocard. Die Kartenzahlung ist auch für Kleinbeträge unter 10,- Euro möglich.

Benutzerinnen und Benutzer dürfen in den Lesesälen des Sächsischen Staatsarchivs grundsätzlich mit eigenem Gerät (z. B. Smartphone) oder an dafür vorgesehenen Geräten des Sächsischen Staatsarchivs (z. B. Lesesaalscanner) selbstständig und antragsfrei Kopien (Fotos) von Archiv- und Bibliotheksgut anfertigen, das ihnen zur Benutzung bereitgestellt wird.

Ausgenommen hiervon ist:

  • Archivgut, das archivgesetzlichen Schutzbestimmungen unterliegt,
  • Archiv- und Bibliotheksgut, das urheberrechtlichen und kunsturheberrechtlichen Schutzbestimmungen unterliegt,
  • Archivgut, das datenschutzrechtlichen Schutzbestimmungen unterliegt,
  • Archivgut, das nicht den Nutzungsbedingungen des Sächsischen Staatsarchivs unterliegt.
  • Weitere Ausnahmen kann das Sächsische Staatsarchiv im Einzelfall festlegen (z. B. bei bestandserhalterisch relevanten Schädigungen)

Kopien aus diesem Archivgut sind nur auf Antrag durch das Sächsische Staatsarchiv möglich.

Sofern von der Erlaubnis ausgenommenes Archivgut vom Sächsischen Staatsarchiv mit Einlegestreifen gekennzeichnet wird, darf es nur an dazu ausgewiesenen Leseplätzen eingesehen werden. Der Einlegestreifen darf während der Benutzung nicht entfernt werden.

Die Anfertigung von Kopien mit benutzereigenen Geräten ist gebührenfrei.

Praktische Handhabung:

  • Die Kopie erfolgt geräuschlos, berührungsfrei, ohne Stativ und ohne zusätzliche Lichtquellen (z. B. Blitz).
  • Kein Ausheften und keine Herausnahme von Blättern aus dem Archivgut.
  • Kein Glätten von Vorlagen sowie Aufdrücken des Falzes.
  • Zum vorsichtigen Planlegen sind die vom Sächsischen Staatsarchiv bereitgestellten Hilfsmittel (insb. Stützen, Sandsäckchen, Bleischlangen) zu verwenden.

Es wird empfohlen, die Signatur des Archivgutes mit aufzunehmen, weil deren spätere Ermittlung durch das Sächsische Staatsarchiv nicht möglich ist.

Kleines Tischzelt © Sächsisches Staatsarchiv

In den Lesesälen steht jeweils ein Scantent bzw. Scanzelt zur kostenfreien Nutzung bereit. Damit können Archivalien bis zu einer Größe von DIN A3 über ein Smartphone abfotografiert werden. Zur besseren Ausleuchtung kann eine LED-Beleuchtung hinzugeschalten werden. Optional kann das Fotografieren, Speichern und Bearbeiten der Dateien über Scan-Apps unterstützt werden.

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