Zitierweise von Archivgut
Für die Veröffentlichung von Archivgut oder die Bezugnahme auf dessen Inhalte ist stets die Quelle anzugeben. Damit auch andere die Archivalien nachnutzen können oder Angaben daraus nachvollziehbar bleiben, ist die genaue Identifikation des genutzten Archivgutes erforderlich.
Auf der Grundlage der Sächsischen Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 § 6 (3) sind Archivalien des Staatsarchivs mindestens mit den folgenden Angaben zu zitieren:
Sächsisches Staatsarchiv, Bestandssignatur Bestandsname, Archivaliensignatur
Beispiel:
Sächsisches Staatsarchiv, 10702 Staatskanzlei, 1073
Bei Folgezitierungen kann »Sächsisches Staatsarchiv« durch »SächsStA« ersetzt werden.