Wichtigste Bestände
Kriegsverwaltungsbehörden und Armee-Einheiten
Zu den wichtigsten Beständen mit Quellen zur Geschichte des Ersten Weltkriegs gehören die Akten der sächsischen Kriegsverwaltungsbehörden und der Einheiten der sächsischen Armee. Hier finden Sie Hinweise zu den Aufgaben und Funktionen verschiedener Kriegsverwaltungsbehörden und Truppenteile, detaillierte Angaben zum Inhalt einzelner Bestände und, soweit online vorhanden, eine Beschreibung der Archivalien, in denen Sie recherchieren können.
Beim sächsischen Kriegsministerium handelt es sich um eine für Militärverwaltungsangelegenheiten zuständige Dienststelle ohne Kommandogewalt, die als Zentralbehörde auch die Aufgabe einer Mittlerfunktion zwischen Reichsverwaltung und Landesverwaltung wahrnahm.
Die Zuständigkeit erstreckte sich während des Ersten Weltkriegs u. a. auf die Mobilmachung, die Aufstellung von Kriegsformationen, die Truppenausbildung, die Gesuche um Zurückstellung von der Front sowie Beförderungen und Heiratserlaubnisse. Hinzu kam der Bereich Bekleidung, Verpflegung und Ausrüstung inklusive Remontierung. Außerdem organisierte das Kriegsministerium die Unterbringung von Kriegsgefangenen, die Kriegsgräberfürsorge, das Militärgerichtswesen, Pensionsangelegenheiten und die Invalidenfürsorge. Auch unterstand ihm die Pressezentrale, die als Zentralstelle für die Auskunftserteilung und Versorgung der Presse mit militärischen Nachrichten zuständig war.
Weiterhin gehörten zum Aufgabenbereich Offiziersbeurteilungen, Beförderungen und Ordensverleihungen, Sanitätsoffiziere, Lazarette, Arzneimittelversorgung und Krankenpflege. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs erfolgte auch die Bildung der Waffen- und Industrieabteilung mit entsprechender Zuständigkeit. In den ersten Kriegstagen wurde das Nachweisbüro als selbständige Abteilung eingerichtet. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Veröffentlichung der Verlustlisten und die Auskunftserteilung über den Verbleib der sächsischen Militärangehörigen. Bei der Remonteinspektion lag die Ergänzung, Verwendung und Ausmusterung von Dienstpferden.
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Beispiele für Archivalien
Im Jahr 1874 wurden Armee-Inspektionen eingerichtet, die in Friedenszeiten die ihnen unterstellten Armeekorps überwachen sollten. Im Zuge der Mobilmachung am 2. August 1914 wurden aus den bestehenden acht Armeeinspektionen acht Armeen gebildet, in Dresden aus der II. Armeeinspektion die 3. Armee unter dem Oberbefehl des früheren sächsischen Kriegsministers Generaloberst Max von Hausen. Die Führung der Armeen erfolgte durch unmittelbare Weisungen durch die Oberste Heeresleitung. Die Zuständigkeit erstreckte sich v. a. auf operative und taktische Maßnahmen, Personalangelegenheiten und Mannschaftsersatz, Militärjustiz, Besoldungs-, Kassen- und Verpflegungsangelegenheiten, Sanitäts- und Veterinärwesen sowie Militärseelsorge.
Die 3. Armee bestand zunächst fast ausschließlich aus sächsischen Truppen, und zwar aus dem XII. und XIX. Armeekorps und dem XII. Reservekorps. Einsätze im geschlossenen Armeeverband wurden jedoch bald aufgegeben, und so kam es durch die notwendigen Neuaufstellungen von Regimentern zu einer Vermischung mit anderen Kontingenten. Die 3. Armee blieb auch nach der Marneschlacht im September 1914 an der Westfront, jedoch änderte sich die Zusammensetzung so, dass von den sächsischen Truppen im Wesentlichen das XII. Reservekorps verblieb und u. a. durch preußische Truppen des VI. und VIII. Armeekorps sowie des VIII. und XII. Reservekorps ergänzt wurde.
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Innerhalb der sächsischen Armee bestanden zwei Generalkommandos, und zwar das XII. (1. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Dresden und das XIX. (2. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Leipzig. Dessen Einzugsgebiet bestand aus den Kreishauptmannschaften Chemnitz, Leipzig und Zwickau, das des XII. Armeekorps aus den Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden sowie den zur Kreishauptmannschaft Chemnitz gehörigen Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg.
Die Spitze des Armeekorps bildete der Kommandierende General zusammen mit dem Generalkommando. Das Generalkommando bestand aus Generalstab, Adjutantur und Intendantur. Dem Chef des Generalstabs oblagen die gesamten Dienstgeschäfte, auch waren ihm die Offiziere des Generalkommandos unterstellt. Der Generalstab bestand aus zwei Generalstabsoffizieren, die für die Abwicklung der Dienstaufgaben zuständig waren. Zwei von ihren Regimentern abkommandierte Offiziere, die dem Chef des Generalstabs unterstanden, bildeten die Adjutantur. Die Intendantur, zuständig für die materielle Versorgung der Truppen außer Waffen und Munition, setzte sich aus Zivil- und Militärbeamten zusammen. Daneben erstreckte sich die Zuständigkeit u. a. auf die Ausbildung der Truppen und Übungen, Mobilmachung, Personalangelegenheiten von Offizieren und Mannschaften, Militärjustiz, Bekleidungs- und Ausrüstungsangelegenheiten sowie Sanitäts- und Veterinärangelegenheiten.
Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden für die personelle und materielle Versorgung der Feldtruppen die jeweiligen Stellvertretenden Generalkommandos geschaffen. Nach der formellen Auflösung der Generalkommandos im Jahr 1919 waren die Abwicklungsämter der Generalkommandos für die Abwicklung bestehender Verbindlichkeiten des Reichs und die Überführung von Armeeteilen in die Reichswehr zuständig.
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Die Errichtung der Kriegsamtstellen resultierte aus der Mobilmachung der Wirtschaft für den Krieg im Zuge des Hindenburg-Programms, das die Ausrichtung aller Ressourcen auf Kriegsgüter vornahm und seine rechtliche Grundlage in dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst erhielt. Alle nicht zur Armee eingezogenen Männer im Alter zwischen dem 17. und 60. Lebensjahr waren verpflichtet, in einem Rüstungs- oder kriegswichtigen Betrieb zu arbeiten. Das Anfang November 1916 gegründete Kriegsamt in Berlin sollte die dazu erforderlichen Maßnahmen steuern, und zwar mit Hilfe der Kriegsamtstellen. Die Kriegsamtstellen Dresden und Leipzig wurden am 21. Dezember 1916 gegründet und den Stellvertretenden Generalkommandos unterstellt. Trotz dieser Unterstellung gab es Aufgaben, die im Auftrag des Kriegsamts auszuführen waren, und zwar die aus dem Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst resultierenden Angelegenheiten, Frauenarbeit und Frauenfürsorge, Förderung der Produktion von Rüstungsgütern sowie Verkehrsangelegenheiten. Als Organ der Generalkommandos waren sie zuständig für die Sicherstellung von Arbeitskräften, Rohstoffbewirtschaftung, Ernährung der kriegswirtschaftlich tätigen Bevölkerung sowie Ein- und Ausfuhr.
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Vor Beginn des Ersten Weltkriegs bestand die sächsische Armee aus etwa 60.000 aktiven Soldaten, aufgeteilt auf die 23. und 32. Infanteriedivision unter dem XII. Armeekorps und der 24. und 40. Infanteriedivision unter dem XIX. Armeekorps. Die Divisionen gliederten sich in jeweils zwei Infanteriebrigaden zu je zwei Regimentern sowie eine Kavallerie- und eine Feldartilleriebrigade mit jeweils zwei Regimentern. An Korpstruppen, also direkt unter dem Kommando des Korps stehende Einheiten, gehörten zum XII. Armeekorps die Jägerbataillone 12 und 13, das Fußartillerieregiment 19, das Pionierbataillon 12, das Telegrafenbataillon 7 und das Trainbataillon 12, zum XIX. Korps das Pionierbataillon 22, das Trainbataillon 19 und die Maschinengewehrabteilung 8.
Im Zuge der Mobilmachung wurden im August 1914 das XII. Reservekorps mit der 23. und 24. Reserveinfanteriedivision, die 19. Ersatzdivision, die 8. Kavalleriedivision sowie die Landwehrinfanteriebrigaden 45 und 47 aufgestellt. Zum Ausgleichen von Verlusten mussten im Kriegsverlauf immer wieder neue Einheiten geschaffen werden. Zählte man bei Kriegsbeginn 1.161 mobilisierte Einheiten, kamen bis Kriegsende 2.784 neue Formationen hinzu, wobei im selben Zeitraum 1.049 Einheiten aufgelöst wurden. Diese erstreckten sich neben den Hauptwaffengattungen der Infanterie, Kavallerie und Artillerie auch auf Pioniere, Nachrichtentruppen, Kraftfahreinheiten, Munitionskolonnen und Trains, Sanitätstruppen sowie Armierungstruppen und sonstigen Sonderformationen.