08.11.2021

Lesesäle geöffnet – 2G-Regel ab Geltung der Vorwarnstufe

Innenansicht Lesesaal
© Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Christian Leischner, 360Grad Team

Die Lesesäle des Staatsarchivs sind geöffnet. Zutritt erhalten während der Geltung der Vorwarnstufe und erstmals ab 8. November 2021 nur Geimpfte und Genesene. Dies gilt auch für Veranstaltungen.

Die Lesesäle des Staatsarchivs sind geöffnet. Ab Geltung der Vorwarnstufe gilt die 2G-Regel. Zutritt zu den Lesesälen und zu Veranstaltungen erhalten nur noch Geimpfte und Genesene. Ab 8. November ist von den Benutzenden ein entsprechender Impf- oder Genesenennachweis sowie ein amtliches Ausweispapier vorzulegen.

Da die Lesesäle aufgrund der geltenden Hygienevorschriften nur für eine begrenzte Benutzerzahl zugänglich gemacht werden können, benötigen Sie für Ihren Besuch weiterhin eine bestätigte Terminreservierung. Bestellungen von Archivgut durch Interessierte ohne schriftliche Reservierungsbestätigung werden nicht bearbeitet. In den Archivräumen ist eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Am zugewiesenen Arbeitsplatz kann die Maske abgenommen werden.

Besuchstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden:

  • Staatsarchiv Chemnitz: 0371/91199-211; poststelle-c@sta.smi.sachsen.de
  • Hauptstaatsarchiv Dresden: 0351/89219-711; poststelle-d@sta.smi.sachsen.de
  • Staatsarchiv Leipzig: 0341/25555-14; poststelle-l@sta.smi.sachsen.de
  • Bergarchiv Freiberg: 03731/44754-0; poststelle-f@sta.smi.sachsen.de

Bitte informieren Sie sich auch weiterhin auf unserer Website vorab über die geltenden Regelungen, falls Sie einen Besuch an einem unserer Standorte planen.

Ihre Nutzungsanliegen können Sie auch schriftlich oder telefonisch an das Staatsarchiv richten oder unser Online-Angebot nutzen.

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