01.09.2021

Lesesäle geöffnet – 3G-Regel ab einer örtlichen Inzidenz von 35

Innenansicht Lesesaal
© Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Christian Leischner, 360° Team

Die Lesesäle des Staatsarchivs sind geöffnet. Zutritt erhalten ab einer örtlichen Inzidenz von 35 fünf Tage in Folge nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete. Dies gilt auch für Veranstaltungen.

Die Lesesäle des Staatsarchivs sind geöffnet. Ab einer örtlichen Inzidenz von 35 fünf Tage in Folge gilt die 3G-Regel. Zutritt zu den Lesesälen und zu Veranstaltungen erhalten dann nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete. Sobald die 3G-Regel gilt, ist von den Benutzenden ein entsprechender Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis sowie ein amtliches Ausweispapier vorzulegen. Der Nachweis eines Antigen-Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden, eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

Da die Lesesäle aufgrund der geltenden Hygienevorschriften nur für eine begrenzte Benutzerzahl zugänglich gemacht werden können, benötigen Sie für Ihren Besuch weiterhin eine bestätigte Terminreservierung. Bestellungen von Archivgut durch Interessierte ohne schriftliche Reservierungsbestätigung werden nicht bearbeitet. In den Archivräumen ist eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Am Arbeitsplatz kann die Maske abgenommen werden.

Besuchstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden:

Bitte informieren Sie sich auch weiterhin auf unserer Website vorab über die geltenden Regelungen, falls Sie einen Besuch an einem unserer Standorte planen.

zurück zum Seitenanfang