13.01.2022

Wiederöffnung der Lesesäle nach 3G-Regel

Innenansicht Lesesaal
© Sächsisches Staatsarchiv, Foto: Christian Leischner, 360°Team

Das Staatsarchiv ermöglicht Ihnen wieder den Zugang zu Archivgut in seinen Lesesälen. Pandemiebedingt sind hierbei Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Die Öffnung der Lesesäle des Staatsarchivs erfolgt nach der 3G-Regel. Zutritt zu den Lesesälen erhalten dann nur Geimpfte, Genesene und Getestete. Sie haben unmittelbar bei Zutritt einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis sowie ein amtliches Ausweispapier vorzulegen. Ein Testnachweis muss durch einen Leistungserbringer durchgeführt worden sein und darf im Falle eines Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

Nähere Informationen zu den einzelnen Abteilungen finden Sie hier.

Da die Lesesäle aufgrund der geltenden Hygienevorschriften nur für eine begrenzte Zahl an Benutzerinnen und Benutzer zugänglich gemacht werden können, benötigen Sie für Ihren Besuch weiterhin eine bestätigte Terminreservierung. Bestellungen von Archivgut durch Interessierte ohne schriftliche Reservierungsbestätigung werden nicht bearbeitet. In den Archivräumen und am Arbeitsplatz ist eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Atemschutzmaske zu tragen.

Besuchstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden:

Sollte eine erneute Schließung der Lesesäle erfolgen müssen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass Terminreservierungen für diese Tage ersatzlos entfallen.

Bitte informieren Sie sich auch weiterhin auf unserer Website vorab über die geltenden Regelungen, falls Sie einen Besuch an einem unserer Standorte planen.

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