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Stichwortsuche

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Archivale im Bestand
10145 Grundherrschaft Bieberstein, 457

Datierung:11. März 1612
Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen belehnt Dietrich Truchseß (Ditterich Truchsaßenn) zu Bieberstein und seine Erben mit dem Oberschloss Bieberstein, dem Vorwerk und dem halben Dorf Bieberstein, dem halben Dorf Burkersdorf (Burckersdorf)dem halben Dorf Hohentanne (Hohe Tanne), dem halben Dorf Rothenfurt und dem halben Dorf Krummenhennersdorf (Krommenhennersdorf)
Loß; Joachim von Loß; Moritz Gerstenberg; Joachim von Dölau; Jahn von

Archivale im Bestand
30601 Herrschaft Wechselburg, 2732

Datierung:1852 - 1856
Zergliederung des Gutes von Christian Gottlieb Gerstenberg in Altzschillen

Archivale im Bestand
10690 Reichskammergericht, 27

Datierung:1598 - 1606
mandati de non offendendo et iniuriarum
Unrecht ("real iniurien"), das die Bekl. den Kl. zugefügt hatten.
Der Kl. zu 1) behauptet, der Bekl. zu 3) habe mehrfach in seine Schäfereirechte und in die Rechte seiner Untertanen eingegriffen, u.a. durch Wegnahme von 900 Schafen. Zwei in dieser Sache gegen den Bekl. zu 3) geführte Prozesse habe er verloren und gegen die Urteile bei sächsischen Gerichten Appellation eingelegt und Bittschreiben nach Coburg und Weimar gesandt.
Das sächsiche Hofgericht zu Jena habe den Bekl. zu 3) zur Rückgabe der Schafe verurteilt und darüber ein "mandatum executoriale de restituendo et amplius non offendendo" erlassen. Diese Entscheidung sei aber auf Intervention des Bekl. zu 3) bei dem Bekl. zu 4) aufgehoben worden.
Nach einem Überfall des Bekl. zu 3) auf zwei Dörfer des Kl. zu 1), Gräfinau und Bücheloh, und der Gefangennahme seiner Mutter und Schwester habe sich der Kl. zu 1) an das RKG gewandt, "umb gedeiliche rechts hulff promotoriales zu nemmen".
Als der Kl. zu 1) in Begleitung des Kl. zu 2) einer Ladung vor das Hofgericht zu Jena habe Folge leisten wollen, seien sie beide auf Befehl des Bekl. zu 4) auf dem Gut Elgersburg gefangen genommen worden und über mehr als 20 Wochen in Gotha, Apfelstädt, Ichtershausen, auf der Leuchtenburg und in Weimar inhaftiert und misshandelt worden.
Durch das Mandat des RKG werden die Bekl. verpflichtet, sich jeglicher Übergriffe auf die Kl. sowie die Diener und Untertanen des Kl. zu 1) zu enthalten und die Kl. in keiner Weise außergerichtlich zu beschweren und zu verfolgen.
Die Bekl. rechtfertigen die Maßnahmen gegen den Kl. zu 1) mit Strafen, die gegen ihn verhängt worden seien wegen der Nichterfüllung von Pflichten aus einem Vertrag, den er mit den "Samischen Vormündern" über den Kauf von 400 Schafen geschlossen habe. Der Kl. zu 1) habe weder die vereinbarte Kaution entrichtet, noch den Kaufpreis gezahlt, und die daraufhin geforderte Herausgabe der Schafe verweigert.
Kläger/Antragsteller: 1) Christoph von Witzleben, 2) Balthasar von Denstedt Beklagter/Antragsgegner: 1) Friedrich Wilhelm I., Herzog von Sachsen-Altenburg, Administrator von Kursachsen, 2) Johann, Herzog von Sachsen-Weimar, Johann Kasimir, Herzog von Sachsen-Coburg und Johann Ernst, Herzog von Sachsen-Eisenach, 3) Albrecht III., Graf von Schwarzburg-Rudolstadt, 4) Dr. Marcus Gerstenberg, Kanzler der sächsischen Regierung zu Weimar, 5) Sächsische Regierungen zu Weimar, Coburg und Meiningen Prokuratoren Kl.: Dr. Jakob Kölblin 1598, Dr. Johann Philipp Hirter 1603 Prokuratoren Bekl.: Dr. Leonhard Wolff 1594, Dr. Marsilius Bergner 1593 Inhalt/Beweismittel: Q 15 "Samische Vormünder" und Kl. zu 1) einigen sich über den Kauf von 400 Schafen durch den Kl., Stundung des Kaufpreises und Leistung einer Kaution durch den Kl. zu 1) 1591 (i. A.) Q 16 "Sahmische Vormünder" und Kl. zu 1) verhandeln über die Erfüllung der Pflichten des Kl. zu 1) aus dem Vertrag von 1591, 1592 (i. A.) Q 17 Gericht zu Schwarzburg: spricht den "Sahmischen Vormündern" 886 Schafe zu, die sich in der Schäferei des Kl. zu 1) befinden 1592 (i. A.) Q 18 Kl. zu 1) legt bei dem sächsischen Hofgericht zu Jena Appellation gegen das Urteil des Gerichts zu Schwarzburg ein 1592 (i. A.) Q 19 Sächsisches Hofgericht zu Jena verurteilt den Bekl. zu 3) zur Rückgabe der Schafe an den Kl. zu 1) 1592 (i. A.) Q 19a Bekl. zu 3) legt bei dem sächsischen Hofgericht zu Jena Beschwerde gegen die Verurteilung zur Rückgabe der Schafe ein 1592 (i. A.) Ist-Bestand der Akte: Q 1-32 (ohne 7) sowie 45 weitere Schriftstücke (= fünffache Abschrift des Protokolls sowie diverser Schriftstücke der Akte)

Archivale im Bestand
10004 Kopiale, 0025, Bl. 073b/3

Datierung:1. Januar 1355
Friedrich III., Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, belehnt Johann von Gerstenberg, Bürger in Altenburg, mit von Hentzko von Göllnitz (Golnicz) erkauften Gütern im Dorf Remse und gestattet deren Verwendung zum Leibgedinge der Ehefrau Jutta des Käufers.

Archivale im Bestand
10002 Urkunden aus der Finanzverwaltung, 01500

Datierung:8. Nov. 1820 - 27. März 1821
Vererbungsurkunde über die volle Jagd auf einer beim Gerstenberg liegenden, zum Gut Muldenhammer gehörigen Wiese an den Besitzer desselben, Fürchtegott Gnüchtel; Forstamt Schwarzenberg, den 8. November 1820, confirmatum Dresden, den 27. März 1821.

Archivale im Bestand
10002 Urkunden aus der Finanzverwaltung, 01573b

Datierung:27. Juni 1818
Urkunde über die Vererbung eines Erbraums am Gerstenberg an den Major Johann August von Elterlein zu Rittersgrün.

Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 08295

Datierung:24. März 1477
Ludolf Kale von Sangerhausen, Vorsteher des Klosters Rohrbach, schenkt der Äbtissin dieses Klosters Katharina (Catherine) von der Asseburg, seiner angenommenen und jetzt ins Kloster gegebenen Tochter Anna von Muren und dem ganzen Konvent dieses Klosters näher spezifizierte von Heinrich, Graf und Herr von Stolberg zu Lehen gehende Getreidezinse in Edersleben (Ederslebin), Riethnordhausen [sw. Sangerhausen] und Oberröblingen (Rebeningen) sowie alle Güter an fahrender Habe etc., welche er in das Kloster gebracht hat.
Rohrbach; Katharina von Stolberg; Johann Gerstenberg, Notar.

Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 03630

Datierung:3. März 1361
Dietrich von Grimma (Ticzko von Grimme), Konrad Ribling und Nikolaus (Nickel) Junge beurkunden, dass die [Zinse von] drei Mark Geld in Serbitz (Serewicz), die Dietrich von Grimma mit Leye von Weißbach (Wiszenbach) von Konrad von Breesen (Bresen) und seinen Vettern gekauft hat und die eine Mark Geld [an Zins] in Serbitz, die Konrad Ribling und Nikolaus Junge von denen von Gerstenberg (Gerstinberg) gekauft haben, jeweils von den Vorbesitzern vor dem Deutschordenshaus Altenburg (Aldinburg), von dem jene und alle ihre Vorfahren (eldern) sie [zum Lehen] hatten, aufgelassen und vom Deutschordenshaus an die neuen Besitzer übertragen wurden. Die Aussteller bekennen weiter, dass das ganze Dorf Serbitz zu ihrer Lebenszeit immer dem Deutschordenshaus gehört hat. - Siegel der Aussteller angekündigt.

Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 03252

Datierung:3. Dezember 1350
Otto [I.], Burggraf von Leisnig, übereignet auf Bitten von Heinrich, Propst des Nonnenklosters zu Altenburg, und von Konrad von Nobitz (Nabedicz), Komtur zu Altenburg, der Laurentiuskapelle im Spital der Deutschordensbrüder zu Altenburg (Adinburg [?]) Zinsen von 48 Groschen, vier Hellern, acht Hühnern, einem Brot und einem Lammbauch, die biher Dietrich (Tyzce) von Gerstenberg (Gerstinberg) und seine Kinder in Lehma (Lomen) und Borgishain (Borgczan) innegehabt hatten. - Siegel des Ausstellers angekündigt.

Archivale im Bestand
10001 Ältere Urkunden, 02141

Datierung:2. September 1318
Heinrich von Greifendorf (Grifendorph), Burgmann in Borna, verzichtet zum Seelenheil seiner Vorfahren und zur Vergebung seiner Sünden auf alle Rechte, die er am Vorwerk (in allodio) Dippelsdorf (Dypoldisdorf) [n. Teuchern] hat, zugunsten des Klarissenklosters Weißenfels.
(Theoderico) List) und Bartholomäus von Gerstenberg (Gerstinberg), Burgmannen; Heinrich, Schultheiß (sculteto),
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