»Arisierung«

Die Maßnahmen des NS-Staats zur Verdrängung und wirtschaftlichen Vernichtung der Juden, als »Entjudung der deutschen Wirtschaft« bezeichnet, erreichten 1938 eine neue Qualität.
Eine Reihe von Bestimmungen zielte auf die »Arisierung«, die endgültige Entfernung der jüdischen Bevölkerung aus dem Wirtschafts- und Berufsleben unter staatlicher Aneignung ihrer Vermögenswerte.
Die »Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz« vom 14. Juni 1938 definierte einen »jüdischen Gewerbebetrieb « und verfügte deren Erfassung in einem besonderen Verzeichnis. An der Erhebung waren neben den Verwaltungsbehörden weitere Stellen wie die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, der Reichsnährstand und die Kreisleitung der NSDAP beteiligt. Nach Eintragung in das Verzeichnis jüdischer Gewerbebetriebe konnten die Geschäfte und Grundstücke nur noch weit unter Wert verkauft werden. Diese Bestandsaufnahme war Grundlage für die staatliche Zwangsenteignung jüdischer Unternehmen, die nach dem Novemberpogrom forciert wurde.