Erfassung der Juden

Nach der nationalsozialistischen Definition eines »Juden« in den Nürnberger Gesetzen schloss sich die systematische Erfassung und Kennzeichnung der jüdischen Bevölkerung an.
Bereits im August 1935 verfügte die Gestapo die Anlage einer reichsweiten Judenkartei bei den Kommunen.
Für die im Umlauf befindlichen Reisepässe legte eine entsprechende Verordnung vom 5. Oktober 1938 fest, dass alle Pässe von Juden ungültig werden. Die Dokumente mussten innerhalb von zwei Wochen von den Inhabern bei der zuständigen Passbehörde vorgelegt werden, wo sie durch einen Stempel mit einem roten, 3 cm hohen »J« als jüdisch gekennzeichnet wurden. Reisepässe für das Ausland erlangten nach behördlicher Genehmigung dadurch wieder Gültigkeit, für das Inland wurden sie durch die Kennkarten ersetzt. Gesetzlich zuständig waren für diese Pass- und Meldeangelegenheiten die staatlichen Polizeibehörden oder Gemeindeverwaltungen. In der Praxis wurden Auslandspässe durch die Passabteilung erst erteilt, nachdem eine Vielzahl von Behörden die politische und fiskalische Unbedenklichkeit gegen eine Ausreise erklärt hatte. Abhängig waren die Passerteilung bzw. die »Pass-Sperre« letztlich von der Geheimen Staatspolizei, die ihre Entscheidung der Passbehörde mitteilte und erst dann von dieser umgesetzt wurde.
Die reichsweite Erfassung und Registrierung der jüdischen Bevölkerung war auch Ziel der Volkszählung vom 17. Mai 1939, in der in den sog. Ergänzungskarten Fragen nach der Abstammung, der »rassenmäßigen Zugehörigkeit« beantwortet werden mussten.