Kennkartenzwang

Nach der »Verordnung über Kennkarten« vom 22. Juli 1938 wurde die Kennkarte als allgemeiner polizeilicher Inlandausweis eingeführt.
Für Juden war die Beantragung bis Ende 1938 Pflicht. Die Kennkarte enthielt ein Passbild und Fingerabdrücke, Juden wurde zudem ein rotes »J« eingestempelt. Sie waren verpflichtet, die Kennkarten stets mitzuführen und im Behördenverkehr unaufgefordert vorzuweisen.
Weiterhin bestimmte die »Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen« vom 17. August 1938 die Führung der Zwangsvornamen Israel und Sara für Juden ab spätestens Januar 1939. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde durch die Meldebehörden bei den Kommunen bzw. Polizeipräsidien in den zeitgenössischen Melderegistern vermerkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verordnungen drohten Geldstrafen oder Haft bis zu einem Jahr.
Eine weitere Verschärfung in der Kennzeichnungspflicht der jüdischen Bevölkerung erfolgte im September 1941 mit der Einführung des »Judensterns«.