Auswanderung
Die Vertreibung der Juden aus Deutschland ist amtlich meist als »Förderung der Auswanderung« bezeichnet worden. Insbesondere mit den Novemberpogromen ist der Druck auf die Juden zur zwangsweisen Auswanderung erhöht worden.
Gleichzeitig war die Genehmigung an eine wachsende Zahl von Vorschriften sowie Geldabgaben gebunden.
Zur Auswanderung war die Ausstellung eines Auslandspasses bzw. die Kennzeichnung vorhandener Pässe Voraussetzung. Eine Passerteilung erfolgte erst nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamts, des städtischen Steueramts und der Zollfahndungsstelle beim Oberfinanzpräsidenten. Gefordert waren ebenso ein polizeiliches Führungszeugnis durch die Staatsanwaltschaft und die Zustimmung der jeweiligen NSDAP-Kreisleitung wegen eventueller politischer Betätigung.
Neben der polizeilichen Überprüfung war die Erteilung der Auswanderungsgenehmigung für die Juden mit finanziellen Abgaben verbunden, z. B. die »Reichsfluchtsteuer« und die »Auswandererabgabe«. Durch die immer stärkere finanzielle Ausplünderung konnte sich eine steigende Zahl »mittelloser Juden« eine Auswanderung nicht mehr leisten und war auf Spenden oder Hilfe aus dem Ausland angewiesen.