Kraftfahrverbot
Noch am Jahresende 1938 wurde durch die »Verordnung des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei« vom 3. Dezember 1938 – diese Position bekleidete seit 1936 Heinrich Himmler – den Juden das Führen von Fahrzeugen untersagt.
Die Verordnung wurde nur im »Jüdischen Nachrichtenblatt« veröffentlicht. Als Begründung diente lediglich ein Hinweis auf die Novemberpogrome. Die Betroffenen mussten in einer kurzen Frist bis 31. Dezember 1938 ihre Führerscheine und Fahrzeugpapiere bei der zuständigen Führerscheinbehörde abgeben. In größeren Städten waren die Polizeipräsidien für die Führerscheinangelegenheiten zuständig. Mit dem Kraftfahrverbot waren weitere Einschränkungen in der persönlichen und beruflichen Bewegungsfreiheit für die Juden verbunden.