Die Bannandrohungsbulle - Höhepunkt von Luthers »römischem Prozess«
Die Bannandrohungsbulle vom 15. Juni 1520 markiert den Höhepunkt des Verfahrens, das Luthers Gegner vor dem päpstlichen Gericht angestoßen hatten.
Dessen Hintergrund bildeten die 95 Thesen, die der Reformator am 31. Oktober 1517 aus Wittenberg an mitteldeutsche Bischöfe versendet hatte. Wegen seiner Kritik an der Ablasspredigt des Dominikaners Johann Tetzel (um 1465 – 1519) wurde Luther von Tetzels Dienstherrn, Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg (1490 – 1545), bei Papst Leo X. (1475 – 1521) angezeigt. Dieser lud den Reformator am 23. August 1518 nach Rom vor. Der Schutz des sächsischen Kurfürsten Friedrich des Weisen (1463 – 1525) und die für Leo ungünstige politische Situation verhinderten die Durchsetzung des päpstlichen Befehls.
Nach dem Auftritt Luthers auf der Leipziger Disputation im Sommer 1519 wurde das kirchliche Verfahren wieder aufgenommen und unter Mitwirkung des Ingolstädter Theologieprofessors Johannes Eck (1486 – 1543) vorangetrieben. Am 15. Juni 1520 verabschiedeten der Papst und einige Kardinäle den Text der Bannandrohungsbulle, die 41 Lehrsätze Luthers als ketzerisch erklärt und ihren Verfasser mit der Exkommunikation bedroht. Eck und der römische Kardinal Hieronymus Aleander (1480 – 1542) brachten das Dokument nach Deutschland. Schon im August 1520 wusste der Reformator davon.
Mit der inszenierten Verbrennung eines Drucks der Bannandrohungsbulle – zusammen mit einem Exemplar des päpstlichen Rechts – vollzog Luther am 10. Dezember 1520 den Bruch mit der römischen Kirche. Die Symbolik des Akts vor den Wittenberger Elstertor war hoch aufgeladen: Wer die Schriften seiner Gegner dem Feuer übergab, erklärte sie zur Irrlehre. Dies galt als drastisches Mittel gelehrter Auseinandersetzung, aber auch als Strafe für Ketzer. Wittenberger Studenten hatten im März 1518 die Thesen des Ablasspredigers Johann Tetzel in den Scheiterhaufen geworfen, und Luthers eigene Werke waren auf der Grundlage der Bannandrohungsbulle wenige Tage zuvor von Kardinal Aleander in Mainz und Köln verbrannt worden. Hierauf wendete der Reformator diese Waffe gegen den Papst selbst. Als Leo X. am 3. Januar 1521 mit der Bulle »Decet Romanum Pontificem« vom 3. Januar 1521 antwortete, war Luther auch förmlich gebannt. Verbrannt?
Verbrannt? Das Dresdner Original der Bannandrohungsbulle
Massenhaft verbreitet wurde die Bannandrohungsbulle in Form von Drucken. Eck und Aleander brachten sie schon aus Rom mit. Binnen kurzer Zeit wurde der Text auch in Deutschland in mehr als 20 Ausgaben in lateinischer und deutscher Sprache vervielfältigt – sowohl von Gegnern wie auch von Anhängern Luthers. Bischöfe wie Adolf von Merseburg verbreiteten ihn als Plakat. Eines dieser Druckexemplare hat der Reformator am 10. Dezember 1520 in Wittenberg verbrannt.
Um die Drucke bei Fürsten und Bischöfen beglaubigen zu können, führten die päpstlichen Gesandten auch drei in der päpstlichen Kanzlei auf Pergament geschriebene und besiegelte Exemplare der Bannandrohungsbulle mit sich. Zwei davon sind noch heute erhalten. Eines übergab Kardinal Aleander der Kanzlei des habsburgischen Erzherzogs und späteren Kaisers Ferdinand I. (1503 – 1564) im Herzogtum Württemberg. Es befindet sich heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Das zweite erhielt vermutlich Herzog Georg von Sachsen als wichtigster Gegenspieler Luthers im Heiligen Römischen Reich. Es wird heute im Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrt. Die dritte Pergamentbulle sendete Johannes Eck nach Erledigung seines Auftrages an den Papst. Sie gilt heute als verschollen. Ein viertes Exemplar verwahrt das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. Wie es dorthin gelangte, ist unbekannt.
Objekt 09
Nachdem Johannes Eck im September 1520 den Text der Bulle in Mitteldeutschland bekannt gemacht hatte, hielten sich die sächsischen Bischöfe zunächst zurück. Erst nach der Verbrennung der Urkunde durch Luther ergriffen sie Vollstreckungsmaßnahmen. Adolf von Merseburg ließ einen Plakatdruck herstellen, den er unter anderem in Leipzig öffentlich aushängen ließ.
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