Die Bergverwaltung entsteht

Die Annaberger Bergordnung aus dem Jahr 1509 (SächsStA-F, Bibliothek, Sign. 67 B 643)
Die Annaberger Bergordnung aus dem Jahr 1509 (SächsStA-F, Bibliothek, Sign. 67 B 643) 
© Sächsisches Staatsarchiv

Nachdem der Silberbergbau im Freiberger Revier im ausgehenden 14. und beginnenden 15. Jahrhundert einen vorübergehenden Niedergang erlebte, löste die Auffindung neuer Erzlagerstätten am Schneeberg und am Schreckenberg in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ein zweites »Berggeschrei« aus.

In der Folge siedelte sich eine Vielzahl Bergleute in dieser Gegend an, was zur Gründung weiterer Bergstädte wie Schneeberg (1479), Annaberg (1497) und Marienberg (1521) führte.

Die Ausweitung des Bergbaus und die räumliche Distanz der neuen Bergstädte zum Freiberger Revier machten eine verstärkte Verwaltungstätigkeit erforderlich, die der Kurfürst durch die Formierung weiterer Bergamtsreviere einleitete und durch den Erlass von revierbezogenen Bergordnungen regelte. Eine neue Grundlage für die Entwicklung der sächsischen Berggesetzgebung schuf dabei die im Jahre 1509 erlassene Annaberger Bergordnung, welche die Grundlage für weite Teile des Bergrechts im deutschsprachigen Raum wurde.

Seit dem 16. Jahrhundert bildete sich auch das so genannte Direktionsprinzip heraus. Im Interesse eines möglichst großen Erfolgs der Montanbetriebe wurden wichtige Grundsatzentscheidungen in wirtschaftlichen und technischen Dingen durch die Bergverwaltung getroffen und überwacht. Die Leitung der Gruben und Hütten lag damit de facto nicht länger bei den einzelnen Bergwerksbetreibern, sondern bei der Bergverwaltung.

Die Bergmeister (oder in deren Abwesenheit die Berggeschworenen) nahmen die Rechtsprechung in Bergbauangelegenheiten innerhalb ihrer jeweiligen Reviergrenzen vor. Für die das Berg- und Hüttenwesen betreffende Finanzverwaltung und Buchführung wurden weitere Bergbeamte wie Zehntner, Hüttenraiter, Austeiler, Berg- und Gegenschreiber eingesetzt, die dem Bergmeister unterstanden. Innerhalb der landesherrlichen Verwaltungsorganisation wurde auf diese Weise im Verlauf des 16. Jahrhunderts die Grundlage für die Ausbildung des so genannten Bergstaats gelegt.

Eine grundlegende Neuordnung erfuhr die sächsische Bergverwaltung im Zuge der allgemeinen Landesverwaltungsreform unter Moritz von Sachsen (1521-1553), der 1547 zum Kurfürsten ausgerufen worden war. Er unterteilte sein Territorium in fünf Verwaltungskreise. Ihnen stand  jeweils ein Oberhauptmann vor, der für die allgemeine und militärische Sicherheit sowie für das Finanzwesen in seinem Kreis zuständig war. Mit der Bergordnung vom 6. November 1548 wurde dem Oberhauptmann des (erz-)gebirgischen Kreises, in dessen Amtsbereich alle bedeutenden Bergreviere lagen, zusätzlich die Oberaufsicht über das gesamte Berg- und Hüttenwesen übertragen.

Zur Bewältigung dieses großen Aufgabenspektrums wurde dem in Freiberg ansässigen Oberhauptmann ab 1554 ein Oberbergmeister zur Seite gestellt. Die Einnahmen des Bergzehnts in den verschiedenen Revieren koordinierte zudem fortan ein Oberzehntner. Im Jahre 1588 wurde erstmals ein Berghauptmann ernannt, dem der Oberbergmeister und der Bergwerksverwalter (vormals Bergvogt) beigeordnet waren.

Bereits 1555 wurde Michael Schönlebe zum Oberhüttenverwalter bestellt und dürfte die Oberaufsicht über alle kurfürstlichen Hütten innegehabt haben. Mit der Schaffung dieser neuen Ämter bildete sich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine mittlere Bergbehörde heraus, die als Vorgänger des Oberbergamtes gelten kann. Diese spezielle Amtsbezeichnung wurde allerdings erst 1657 in einem Befehl von Kurfürst Johann Georg II. das erste Mal erwähnt. Ein Oberhüttenamt unter Direktion der Bergverwaltung kristallisierte sich wahrscheinlich erst Anfang des 17. Jahrhunderts heraus.

Am 12. Juni 1589 verabschiedete Kurfürst Christian I. eine Bergordnung, in der die dreistufige Ämterhierarchie der Bergverwaltung ihre endgültige Ausprägung fand. Die Bestimmungen besaßen fortan im gesamten Kurfürstentum mit wenigen Änderungen noch bis ins 19. Jahrhundert Gültigkeit.

Literatur:

  • K. Blaschke: Die Ausbreitung des Staates in Sachsen, in: Beiträge zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Sachsens, Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, Bd. 5, Leipzig 2003, S. 29-62.
  • E.Czaya: Der Silberbergbau. Aus Geschichte und Brauchtum der Bergleute, Leipzig 1990, S. 84-88.
  • A. Erb: Die Bestände des Sächsischen Bergarchivs Freiberg, Halle 2003.
  • R. Groß: Bergverfassung und Bergverwaltung in Sachsen, in: Der silberne Boden. Kunst und Bergbau in Sachsen, Leipzig 1990, S. 34-36.
  • H. Kaden: Der Altbestand »Bergordnungen und Bergrechtsschriften« der Bibliothek des Sächsischen Bergarchiv Freiberg – Quelle zur Erforschung der Geschichte sächsischer Bergbehörden im 16. Und 17. Jahrhundert, in: Berichte der Geologischen Bundesanstalt, Bd. 35, Wien 1996, S. 197-201.
  • H.-H. Kasper – G. Martin: Die Bergstadt Freiberg und das Oberbergamt, in: 450 Jahre Sächsisches Oberbergamt Freiberg 1542 – 1992, Freiberg 1993, S. 32-46.
  • C. Thiel: Findbuch zum Bestand 40035 Oberhüttenamt und Nachfolger, Sächsisches Staatsarchiv/Bergarchiv Freiberg 2006.
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