Hauptinhalt

Register und Registerakten

Der Scan zeigt den Umschlag eines Buches mit dem Titel "Handels-Register für die Stadt Glauchau VII".
Einband eines Handelsregisters (Quelle: SächsStA-C, 30111 Amtsgericht Glauchau, Nr. 6). 

Was sind Register und Registerakten?

Amtsgerichte führen als Registergerichte verschiedene Register, u. a. Handelsregister, Genossenschaftsregister und Vereinsregister und dienen durch die Offenlegung der wesentlichen Rechtsverhältnisse damit v. a. der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs. Neben diesen drei Registern gibt es u. a. noch Musterregister, Börsenregister, Güterrechtsregister und Dissidentenregister. Ins Staatsarchiv gelangten die papiernen Register insbesondere nach der Einführung der elektronischen Register ab dem Jahr 2007. Im Unterschied zum Register enthalten die Registerakten den Schriftwechsel mit dem Gericht, der den jeweiligen Registereinträgen zugrunde liegt.

Für den Zeitraum 1862/1945 bis 1952 sind die Register der ehemaligen preußischen Amtsgerichte Schkeuditz, Eilenburg, Delitzsch und Torgau im Landesarchiv Sachsen-Anhalt zu finden.

Nach der Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches Ende 1861 im Königreich Sachsen, wurden im März 1862 die Handelsregister eingerichtet. Zuständig waren zunächst die Handelsgerichte bei den Bezirksgerichten und außerhalb dieser Orte die Gerichtsämter. Ab Oktober 1879 führten die Amtsgerichte die Handelsregister fort.

Kerninformationen zu einzelnen Unternehmen wie die Bezeichnung, der Firmensitz, der Geschäftsgegenstand und die Unterstellungsverhältnisse können verschiedenen Registerserien entnommen werden. Weitergehende Informationen wie z. B. Bilanzen können in den Registerakten enthalten sein, die aber zum Teil unvollständig überliefert sind.

1937 wurden deutschlandweit die bisherigen Handelsregister geschlossen und es wurden einheitlich die Registerbände A und B eingerichtet. Bestehende Firmen sind in die neuen Register umgeschrieben worden. Die Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) werden in das Handelsregister B eingetragen. Im Handelsregister A befinden sich die Einzelkaufleute (e. K.) und die Personengesellschaften des Handelsrechts (v. a. offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften).

Für die Zeit vor 1952 sind die Handelsregister HR (bis 1938), HRA und HRB (ab 1939) einschlägig.

Für die Zeit zwischen 1952 und 1989/1990 geben die Handelsregister A, B und C Auskunft. Diese wurden zwischen 1952 und 1968 durch die Räte der Stadt- und Landkreise geführt:

  • Register A und B: bei den Abteilungen Örtliche Industrie und Handwerk (später ÖVW),
  • Register C für die volkseigene Wirtschaft: bei den Abteilungen Staatliches Eigentum.

Ab 1969 war das jeweilige Bezirksvertragsgericht für das Register der volkseigenen Wirtschaft (als Nachfolger des Handelsregisters C) zuständig. Dabei wurden neue Registernummern vergeben, zum Beispiel 110-12-... (die Zahl »12« steht für den Bezirk Dresden, »13« für den Bezirk Leipzig und »14« für den Bezirk Karl-Marx-Stadt).

Infolge der Zuständigkeitsregelungen in der staatlichen Verwaltung erfolgte die Archivierung der Handelsregisterüberlieferungen sowohl in den Staatsarchiven (vor 1952 und ab 1990) als auch in den Kommunalarchiven der Stadt- und Landkreise (im Zeitraum von 1952 bis 1990). Die Register und die zugehörigen Akten sind in den jeweils örtlich zuständigen Amtsgerichtsbeständen zu finden, bzw. für die Überlieferungsschicht zwischen 1952 und 1990 in der Bestandsgruppe »Register« (A und B), bzw. für die volkseigene Wirtschaft in der Bestandsgruppe »Bezirksvertragsgericht«.

Ab Ende März 1990 führen die Staatlichen Vertragsgerichte für neu einzutragende private Unternehmen, gemischt-wirtschaftliche Unternehmen, treuhänderisch verwaltete Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Handelsregister (A und B) sowie Genossenschaftsregister. Am 1. Juli 1990 übernehmen die Kreisgerichte in den Bezirksstädten die Aufgaben und Register der Staatlichen Vertragsgerichte.

Für die Führung der Register sind heute die Registergerichte bei den Amtsgerichten Chemnitz, Dresden und Leipzig zuständig.

Seit 1. Januar 2007 wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt. Die zuvor formal geschlossenen Registerblätter sind im Sächsischen Staatsarchiv (und digital im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte) einsehbar.

Links zu den Bestandsgruppen

Link zum Portal

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt. Darunter fallen Angaben zum Namen, Sitz und Gegenstand, die Nachschusspflicht der Genossen, den Vorstand, die Vertretungsregelung, die Prokuristen, Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens, die Auflösung der Genossenschaft bzw. das Erlöschen der Genossenschaft.

Für Personenvereine (Genossenschaften), die die Rechte einer juristischen Person erlangen möchten, sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind 1868 Genossenschaftsregister eingeführt worden. Ein neues Register für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften besteht seit 1889.

Das Genossenschaftsregister wird bei den Amtsgerichten geführt. Zwischen 1952 und 1990 lag die Zuständigkeit für die verschiedenen Typen von Genossenschaftsregistern bei den Kreisen.

Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 sind bei den Amtsgerichten die Vereinsregister eingerichtet worden.

Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse eines eingetragenen Vereins (e. V.) Auskunft gibt. Ein Verein verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche, sondern ideelle Zwecke. Die Registerführung liegt beim jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht. Zwischen 1952 und Ende 1975 lag die Zuständigkeit für Vereinsregister bei den Volkspolizeikreisämtern.

Von 1968 bis Februar 1990 erfolgten Registrierungen von Vereinen (Vereinigung) durch die Räte der Kreise, Räte der Bezirke und das Ministerium des Innern der DDR. Die Führung der Vereinsregister bei der Polizei endete zum 31. Dezember 1975.

In der DDR sind Vereinigungsregister bei den Kreisgerichten ab 21. Februar 1990 neu eingeführt worden. Diese wurden bis zum Jahr 2010 bei allen Amtsgerichten als Vereinsregister weitergeführt.

Mit Wirkung vom 1. November 2010 führen nur noch die Registergerichte der Präsidialamtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig das Vereinsregister.

Links

Verwandte Themen

zurück zum Seitenanfang