Heimerziehung in der DDR
Das Sächsische Staatsarchiv verwahrt Unterlagen, die Rückschlüsse auf die DDR-Heimerziehung auf dem Gebiet des heutigen Freistaates Sachsen ermöglichen.
Es handelt sich um Schriftgut
- zu den persönlichen Umständen der Kinder und Jugendlichen,
- zur Dauer der Heimaufenthalte,
- zu den Einweisungsgründen sowie
- zu schulischen, erzieherischen, gesundheitlichen und ausbildungstechnischen Angelegenheiten (u. a. Zöglingskarteien, Schülerakten, Führungsberichte, Erziehungspläne, Gruppen-, Protokoll-, Beleg- und Stärkenachweisbücher, Schülerkarten, Personal- und Leistungsbögen, Entwicklungs- und Gesundheitsberichte).
Nicht zu jeder Einrichtung liegen Unterlagen vor. Heimakten der Kinderheime und Jugendwerkhöfe sind nur in wenigen Fällen vorhanden.
Sie finden unten eine Übersicht der Kinderheime, Jugendwerkhöfe und sonstigen Einrichtungen, zu denen im Staatsarchiv Unterlagen vorhanden sind. Das Archivgut unterliegt weitgehend noch Schutzfristen (§ 9 und § 10 Sächsisches Archivgesetz). Wenn Sie diese Unterlagen als Betroffene oder Forschende nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu der Archivabteilung auf, welche den jeweiligen Bestand verwahrt.
Übersicht nach Orten
B
- Brauna Spezialkinderheim »Ernst Thälmann«
- Bräunsdorf Kinderheim und Jugendwerkhof »Martin Anderson Nexö«
- Burgstädt Spezialkinderheim
K
- Karl-Marx-Stadt Kinderkurheim »Roter Hammer«
- Karl-Marx-Stadt Spezialkinderheim »Geschwister Scholl«
- Karl-Marx-Stadt Durchgangsheim Kaßberg
- Klaffenbach Jugendwerkhof
- Kottmarsdorf Jugendwerkhof »Kurth Barth«
M
- Meerane Kinderheim
- Mildenau Spezialkinderheim »Wolf Göftel«
- Moritzburg Spezialkinderheim »Käthe Kollwitz«
Bezirkstag / Rat des Bezirkes
- 11430 Bezirkstag / Rat des Bezirkes Dresden insbesondere Abteilung Volksbildung, Jugendhilfe
- 20237 Bezirkstag / Rat des Bezirkes Leipzig insbesondere Abteilung Volksbildung, Jugendhilfe
- 30413 Bezirkstag / Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt insbesondere Abteilung Volksbildung, Jugendhilfe
Unterlagen zum Heimeinweisungsbeschluss bzw. die Heimakte sowie Betreuungsunterlagen sind in den Verwaltungsunterlagen des ehemals zuständigen Jugendhilfereferates beim Rat des Kreises bzw. der Stadt zu vermuten. Verwahrt werden sie in den für den damaligen Wohnort des Minderjährigen zuständigen Kreis- bzw. Stadtarchiven.
Das Bundesarchiv hat auf seiner Website eine Übersicht über den Verbleib von Unterlagen ehemaliger Jugendwerkhöfe der DDR online gestellt.