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Heimerziehung in der DDR

Das Foto zeigt die Außenansicht des Spezialkinderheims »Hans Beimler« in der Neudorfgasse 1, Leipzig.
Außenansicht des Spezialkinderheims »Hans Beimler« in der Neudorfgasse 1, Leipzig (Quelle: SächsStA-L, 22178 Spezialkinderheim »Hans Beimler« Leipzig-Heiterblick, Nr. 140). 

Das Sächsische Staatsarchiv verwahrt Unterlagen, die Rückschlüsse auf die DDR-Heimerziehung auf dem Gebiet des heutigen Freistaates Sachsen ermöglichen.

Es handelt sich um Schriftgut

  • zu den persönlichen Umständen der Kinder und Jugendlichen,
  • zur Dauer der Heimaufenthalte,
  • zu den Einweisungsgründen sowie
  • zu schulischen, erzieherischen, gesundheitlichen und ausbildungstechnischen Angelegenheiten (u. a. Zöglingskarteien, Schülerakten, Führungsberichte, Erziehungspläne, Gruppen-, Protokoll-, Beleg- und Stärkenachweisbücher, Schülerkarten, Personal- und Leistungsbögen, Entwicklungs- und Gesundheitsberichte).

Nicht zu jeder Einrichtung liegen Unterlagen vor. Heimakten der Kinderheime und Jugendwerkhöfe sind nur in wenigen Fällen vorhanden.

Sie finden unten eine Übersicht der Kinderheime, Jugendwerkhöfe und sonstigen Einrichtungen, zu denen im Staatsarchiv Unterlagen vorhanden sind. Das Archivgut unterliegt weitgehend noch Schutzfristen (§ 9 und § 10 Sächsisches Archivgesetz). Wenn Sie diese Unterlagen als Betroffene oder Forschende nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu der Archivabteilung auf, welche den jeweiligen Bestand verwahrt.

Übersicht nach Orten

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Bezirkstag / Rat des Bezirkes

Unterlagen zum Heimeinweisungsbeschluss bzw. die Heimakte sowie Betreuungsunterlagen sind in den Verwaltungsunterlagen des ehemals zuständigen Jugendhilfereferates beim Rat des Kreises bzw. der Stadt zu vermuten. Verwahrt werden sie in den für den damaligen Wohnort des Minderjährigen zuständigen Kreis- bzw. Stadtarchiven.

Das Bundesarchiv hat auf seiner Website eine Übersicht über den Verbleib von Unterlagen ehemaliger Jugendwerkhöfe der DDR online gestellt.

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