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Grundbücher in Sachsen

Der Scan zeigt das handgeschriebene Wort Grund- und Hypothekenbuch.
Ausschnitt aus dem Titelblatt eines Grund- und Hypothekenbuchs (Quelle: SächsStA-D, 10080 Lehnhof Dresden, Nr. A 363). 

Wie können Sie die Grundbücher nutzen?

Grundbücher sind ein beschränkt öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die daran bestehenden Rechte verzeichnet sind. Diese Unterlagen befinden sich heute in Sachsen im Wesentlichen bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte und nur im geringen Umfang im Sächsischen Staatsarchiv. Das für das Grundstück zuständige Amtsgericht kann Ihnen Auskunft geben und verweist ggf. mit Hinweisen zur Gemarkung und der damaligen Grundbuchblattnummer an das Staatsarchiv.

Bedingt durch die Kriegsereignisse und v. a. durch die Bodenreform ab September 1945 und verschiedene weitere, auf besatzungsrechtlichen Grundlagen beruhende Enteignungen gibt es Verluste in der Grundbuchüberlieferung. Mit der Vernichtung bzw. Unkenntlichmachung von Grundbuchblättern und Teilen von Grundakten sollen die früheren Eigentums- und Besitzverhältnisse nicht mehr nachvollziehbar sein.

Weitere Unterlagen im Staatsarchiv

Vorgänger der im Jahr 1843 in Sachsen eingeführten Grund- und Hypothekenbücher (seit 1900 »Grundbücher«) sind die Kauf- und Handelsbücher, die Konsensbücher sowie die Hypothekenbücher. Sie sind im Staatsarchiv v. a. in den Beständen der Gerichtsbücher, Ämter und Grundherrschaften überliefert.

Links zu den Beständen

Veröffentlichungen

In der Schriftenreihe »Sächsisches Archivblatt« sind zwei Beiträge zum Thema erschienen.

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