Sächsische Gerichtsbücher
Was sind Gerichtsbücher?
Unter Gerichtsbüchern versteht man alle bis in das 19. Jahrhundert hinein bei den lokalen Gerichten geführten Bücher, in die Handlungen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit eingetragen wurden, v. a. Grundstückskäufe und -verpfändungen, aber auch Nachlass- und Vormundschaftsangelegenheiten. Diese Eintragungen besaßen den Charakter und die Beweiskraft von Urkunden. Der hohe Quellenwert dieser Unterlagen liegt in der besonders komprimierten Darstellung der Rechtsgeschäfte, die Informationen zu vielen Ortschaften und Familien in Sachsen bereithalten.
Wie können Sie die Gerichtsbücher nutzen?
Als Einstieg empfiehlt sich zunächst eine Suche im Portal »Sächsische Gerichtsbücher« des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde e. V. (ISGV). Hier sind die Erschließungsinformationen zu den rund 22.900 Bänden des Bestands 12613 im Sächsischen Staatsarchiv zusammen mit denen von Gerichtsbüchern in neun sächsischen Stadtarchiven und im Staatsfilialarchiv Bautzen online verfügbar. Sie können darin nach Gerichtsstellen und den in den Gerichtsbüchern enthaltenen Orten recherchieren. Die ortsbezogenen Daten sind außerdem mit dem »Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen« und dem »Repertorium Saxonicum« verknüpft.
- Portal "Sächsische Gerichtsbücher" (Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e. V. (ISGV))
Das Sächsische Staatsarchiv verwahrt mit dem Bestand 12613 Gerichtsbücher eine für Sachsen in den Grenzen nach 1815 flächendeckende Überlieferung vom Anfang des 15. Jahrhunderts bis um 1856. Der Bestand ist in Bezug auf Umfang und Dichte einmalig in Deutschland. Die Gerichtsbücher liegen, bis auf einzelne Nachträge, vollständig als Digitalisat vor. Über den Link zum Bestand 12613 gelangen Sie in die Bestandsgliederung, welche die Gerichtsorte (= Provenienzstellen) in alphabetischer Reihenfolge auflistet. Bei den einzelnen Gerichtsbüchern finden Sie weitere Inhaltsangaben und das dazugehörige Digitalisat.
Hinweis: Wenn Sie Digitalisate herunterladen, enthalten die Bilddateien jeweils Angaben zur Archivsignatur in den Dateieigenschaften (eingebettete Metadaten). Darüber hinaus empfehlen wir, die Signatur separat zu notieren.
Weitere Gerichtsbücher und die korrespondierenden Gerichtsprotokolle sind in den Beständen der Lokalverwaltung (Ämter, Herrschaften und Kommunen) vorhanden.